❓ Kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung - Teil 1
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die im Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen vereinbarten kleineren Grundschulklassen zur individuellen Förderung. Die Fragesteller erkundigen sich nach der aktuellen Situation an den Grundschulen in Bezug auf Klassengrößen und die Auswirkungen der Regelungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen in Hessen, sowie Lehrkräfte und Schulleitungen, die von den Regelungen zur Klassengröße und Lehrkräfteversorgung betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen konkret nach der Anzahl der Grundschulen mit mehr als zwei Klassen pro Jahrgang, der Umsetzung der Regelung für Klassen mit 20 oder weniger Schülerinnen und Schülern sowie der aktuellen Klassengrößen und der Lehrkräfteversorgung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Schüler-Lehrer-Relation an Grundschulen von 16,2 auf 14,4 verbessert wurde. Im Schuljahr 2022/2023 liegt die durchschnittliche Klassengröße bei 19,5. An 1.086 von 1.118 Grundschulen gibt es Klassen mit 20 oder weniger Schülerinnen und Schülern. Die genauen Zahlen zu den Klassen und Schulen sind in den Anlagen aufgeführt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hebt hervor, dass die Lehrkräfteversorgung eine hohe Priorität hat und dass zusätzliche Stellen geschaffen wurden, um die Unterrichtsversorgung zu verbessern. Die Anfrage und die Antworten sind Teil der 20. Wahlperiode des Hessischen Landtags.