❓ Kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung - Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die im Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinbarten kleineren Grundschulklassen zur individuellen Förderung. Ziel ist es, spezifische Förderbedarfe besser zu adressieren, indem jeder dritte Klassenzug nicht mehr als 20 Schüler umfasst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundschulen in Hessen, insbesondere die Schüler und deren Eltern, sowie die Schulleitungen und Lehrkräfte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob es Schulen mit kleineren Klassen für individuelle Förderung gibt und wie viele Schüler in den übrigen Klassen sind. Zudem wird gefragt, ob es Handreichungen für Schulleitungen zur Auswahl der Schüler für diese Klassen gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Kultusministers verweist auf die bestehenden Regelungen zur Klassenbildung und die Unterstützung durch Projektbüros in Hessen. Es wird erläutert, dass Schulleitungen die Klassen so einrichten, dass die bestmögliche Förderung gewährleistet ist. Zudem wird auf die Rolle der Unterrichtsentwicklungsberater hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Notwendigkeit kleinerer Klassen zur individuellen Förderung. Die Landesregierung antwortet, dass es Unterstützung für Schulleitungen gibt, um die Förderung zu optimieren. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, insbesondere auf Drucksache 20/9689.