❓ Gemeinnützigkeit von Ergänzungsschulen in Hessen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Gemeinnützigkeit von Ergänzungsschulen in Hessen thematisiert, insbesondere nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs, das die Kriterien für die Gemeinnützigkeit betrifft. Es wird untersucht, wie viele dieser Schulen als gemeinnützig gelten und ob sie die Anforderungen zur Förderung der Allgemeinheit erfüllen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Träger von Ergänzungsschulen in Hessen sowie die Schülerinnen und Schüler, die diese Schulen besuchen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Gemeinnützigkeit von Ergänzungsschulen, darunter die Anzahl der gemeinnützigen Schulen, die Erfüllung der Kriterien zur Förderung der Allgemeinheit und die Kosten für verschiedene Gebühren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine Daten zur Gemeinnützigkeit von Ergänzungsschulen erfasst werden. Zudem liegen keine Informationen darüber vor, wie vielen Schulen seit 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Die Überprüfung der Gemeinnützigkeit obliegt den Finanzämtern.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass viele Ergänzungsschulen die Kriterien zur Gemeinnützigkeit möglicherweise nicht erfüllen. Die Landesregierung hat keine spezifischen Zahlen zur Anzahl der gemeinnützigen Ergänzungsschulen oder zu Aberkennungen seit 2014. Die Antwort der Regierung auf die Anfrage wurde am 15. Februar 2023 verfasst.