❓ Stromausfälle in hessischen Haftanstalten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Vorkehrungen der Justizbehörden in Hessen zur Sicherstellung der Stromversorgung in Haftanstalten. Es werden Fragen zu Notstromaggregaten, deren Kapazität und den möglichen Auswirkungen eines Stromausfalls auf die Versorgung der Gefangenen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Justizvollzugsanstalten in Hessen sowie die dort untergebrachten Gefangenen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den vorhandenen Notstromaggregaten, deren Kapazität und den Auswirkungen eines Stromausfalls auf die Versorgung mit Trinkwasser, Lebensmitteln und medizinischer Versorgung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass alle Justizvollzugsanstalten über Notstromaggregate verfügen. Die Aggregatkapazitäten sind an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Bei längerem Stromausfall könnte auf Kaltverpflegung umgestellt werden, die medizinische Versorgung bleibt jedoch gewährleistet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 19. Dezember 2022 eingereicht und die Antwort der Landesregierung wurde am 24. Januar 2023 veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Justizvollzugsanstalten über ausreichende Vorräte an Trinkwasser und Lebensmitteln verfügen.