❓ Folgeanfrage zur den Beantwortungen der Kleinen Anfragen "Unterbringung unbegleiteter, minderjähriger Ausländer in Hessen" - Drs. 20/367 - und "Unterbringung unbegleiteter, minderjähriger Ausländer in Hessen in den Jahren 2019-2022" - Drs. 20/9433
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer in Hessen und hinterfragt die Datenlage zu Inobhutnahmen in den Jahren 2019 bis 2022. Es wird auf Unklarheiten in den Statistiken hingewiesen, insbesondere auf mögliche Mehrfachzählungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unbegleitete minderjährige Ausländer, die in Hessen untergebracht werden, sowie die zuständigen Jugendämter und die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der tatsächlichen Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die seit 2014 in Hessen untergebracht wurden, und ob die Statistiken Mehrfachzählungen enthalten. Zudem wird nach den Verfahren der Altersbestimmung gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass eine Mehrfachzählung einzelner unbegleiteter minderjähriger Ausländer wahrscheinlich ist. Eine genaue Erfassung der Zahlen ist aufgrund der Datenlage nicht möglich. Die Anfrage enthält mehrere spezifische Fragen, auf die die Landesregierung antwortet, jedoch keine konkreten Zahlen liefert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die vorliegenden Statistiken nicht die tatsächliche Anzahl der untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Ausländer widerspiegeln. Die Landesregierung gibt an, dass eine detaillierte Abfrage der Daten auf kommunaler Ebene unverhältnismäßig aufwendig wäre.