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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Dauerhafte Sicherstellung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen im Gebiet Steinbachtal zwischen Büdingen und Kefenrod

21. Dezember 2022Dokument 20/9733 · WP 20Hessen
Lisa Gnadl
NaturschutzGrünlandSteinbachtalBüdingenKefenrod
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen im Steinbachtal zwischen Büdingen und Kefenrod. Es wird auf die Ablehnung der Ausweisung des Gebiets als Naturschutzgebiet durch das Regierungspräsidium Darmstadt eingegangen und die Notwendigkeit einer Neubewertung durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz thematisiert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Kommunen Büdingen und Kefenrod sowie die dort ansässigen Naturschutzgruppen und die lokale Bevölkerung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie die Hessische Landesregierung die negative Entscheidung zur Ausweisung des Steinbachtals als Naturschutzgebiet bewertet und welche Maßnahmen zur Sicherstellung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung geplant sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erkennt die Schutzwürdigkeit des Gebiets an, sieht jedoch zunächst keine zwingende Schutzbedürftigkeit. Es wurden neue Informationen über Gefährdungen und Belastungen des Gebiets seit 2018 gesammelt, die eine Neubewertung des Antrags auf Ausweisung als Naturschutzgebiet nach sich zogen.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin, Lisa Gnadl von der SPD, fordert eine Neubewertung der Schutzbedürftigkeit des Steinbachtals. Das Ministerium hat im November 2022 das Regierungspräsidium Darmstadt gebeten, das Gebiet in die Liste der auszuweisenden Schutzgebiete aufzunehmen. Es wurden 41 Brutvogelarten und 11 Libellenarten im Gebiet dokumentiert, was die Schutzwürdigkeit untermauert.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9733, Wahlperiode 20, eingereicht 21. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.