❓ Neues Einbürgerungsrecht - Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den geplanten Änderungen im Einbürgerungsrecht, die im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung festgelegt wurden. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Position der Hessischen Landesregierung zu verschiedenen Aspekten des neuen Einbürgerungsrechts.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausländer, die in Deutschland leben, sowie deren Kinder, die in Deutschland geboren werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Haltung der Landesregierung zu den neuen Regelungen bezüglich der Einbürgerung, insbesondere zur Dauer des Aufenthalts, zur Staatsangehörigkeit von in Deutschland geborenen Kindern und zu den Anforderungen an die Einbürgerung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass ein Gesetzentwurf zu den geplanten Änderungen beim Staatsangehörigkeitsgesetz bislang nicht vorliegt und dass sie sich nicht zu Gesetzgebungsvorhaben äußert, an denen die Länder nicht beteiligt sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken bezüglich der geplanten Änderungen im Staatsbürgerrecht. Die Landesregierung verweist darauf, dass sie keine Stellungnahme zu nicht beteiligten Gesetzgebungsvorhaben abgibt. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage wurde am 21. März 2023 verfasst.