❓ Befreiung von der Grundsteuer
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Befreiung von Grundstücken von der Grundsteuer in Hessen. Es werden verschiedene Aspekte der Befreiungstatbestände nach dem Grundsteuergesetz beleuchtet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundstückseigentümer in Hessen, insbesondere solche, die Grundstücke für öffentliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke nutzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Grundstücke, die von der Grundsteuer befreit sind, und zur Erfassung dieser Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass in Hessen insgesamt 45.752 Grundstücke von der Grundsteuer befreit sind. 1.680 dieser Grundstücke gehören dem Land Hessen. Zudem werden 3.735 wirtschaftliche Einheiten im Zuge der Grundsteuerreform erfasst.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn eingereicht. Die Landesregierung bestätigt die Anzahl der befreiten Grundstücke und erläutert die Erfassungspflichten im Rahmen der Grundsteuerreform. Es wird auf die Regelungen des Hessischen Grundsteuergesetzes verwiesen.