📝 Änderungsantrag zur Neueinrichtung von Landesinvestitionsprogrammen für Kinderbetreuung 2026-2029
📋 Worum geht es?
Die AfD-Fraktion beantragt die Neueinrichtung und Fortsetzung von Landesinvestitionsprogrammen zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflege. Nach dem Auslaufen des Investitionsprogramms 2021 bis 2023 im Jahr 2026 fordert die Fraktion eine kontinuierliche Förderung über separate Leistungsprodukte für beide Bereiche. Der Antrag bezieht sich auf das Haushaltsgesetz 2026 des Landes Hessen.
👥 Wer ist betroffen?
Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflegeanbieter, Eltern mit Kindern im Betreuungsalter, Betreuer und Erzieher in Kindertageseinrichtungen, Hessische Gemeinden und Städte
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD fordert: (1) Neueinrichtung von zwei separaten Landesinvestitionsprogrammen – eines für Kinderbetreuungseinrichtungen und eines für Kindertagespflege; (2) Finanzierung für die Jahre 2026 bis 2029; (3) Verpflichtungsermächtigung für Kinderbetreuungseinrichtungen von jährlich 13.800.000 Euro (2027-2029); (4) Verpflichtungsermächtigung für Kindertagespflege von jährlich 4.600.000 Euro (2027-2029); (5) Gesamt-Jahresbudget von 18,4 Millionen Euro für beide Programme.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält folgende konkrete Haushaltsfestlegungen: Im Produkterfolgsplan (Einzelplan 08, Kapitel 08 06) wird die Summe der Aufwendungen für 2026 auf 73.600.000 Euro erhöht. Für die Folgejahre 2027-2029 sind Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen: jährlich 13.800.000 Euro für Kinderbetreuungseinrichtungen und 4.600.000 Euro für Kindertagespflege, insgesamt 18,4 Millionen Euro pro Jahr. Dies soll die Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflege als separate Leistungen über das Produkt sicherstellen.