✏️ Änderungsantrag zur Umsetzung der 20%-Zielvorgabe für Allgemeine Verwaltung im Landeshaushalt 2026
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Haushaltsgesetz 2026 des Landes Hessen. Hintergrund ist die Novellierung der Landeshaushaltsordnung, die eine neue Zielvorgabe einführt: Das Produkt 'Allgemeine Verwaltung' darf künftig nicht mehr als 20 Prozent der Gesamtaufwendungen eines Kapitels ausmachen. Der Antrag betrifft konkret Kapitel 09 06, das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
👥 Wer ist betroffen?
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG); der Hessische Landtag als Entscheidungsgremium; Bereiche der Landesverwaltung, die möglicherweise von Verwaltungskürzungen betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert eine Reduktion der Ausgaben für 'Allgemeine Verwaltung' (Produktnummer 999) im Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Die Summe der Aufwendungen soll um 6.580.400 Euro gesenkt werden – von 15.079.900 Euro auf 8.499.500 Euro. Damit würde das Produkt die neue 20%-Obergrenze einhalten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag beziffert die erforderliche Einsparung konkret: Die Aufwendungen für Allgemeine Verwaltung im genannten Landesamt sollen von 15.079.900 Euro auf 8.499.500 Euro gekürzt werden (Reduktion um 6.580.400 Euro). Die Summe der Erträge bleibt unverändert bei 1.800 Euro. Der Antrag begründet die Forderung damit, dass die neu eingeführte Zielvorgabe der Landeshaushaltsordnung verlangt, diesen Anteil nicht über 20 Prozent zu halten.