Zurück zur Übersicht
HessenÄnderungsantragAfD

✏️ Änderungsantrag zur Streichung von Bildung für nachhaltige Entwicklung aus dem Haushaltsplan 2026

5. März 2026Dokument 21/3859 · WP 21Hessen
Robert Lambrou
Bildung für nachhaltige EntwicklungBNEHaushaltsplan 2026UN-Agenda 2030Streichungsantrag
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2026 eingereicht. Sie fordert die Streichung des Programms 'Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in der non-formalen Bildung' aus dem Budget des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Das Programm verfügt derzeit über ein Gesamtbudget von 1.885.000 Euro in Aufwendungen und 100.000 Euro in Erträgen, sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.540.000 Euro.

👥 Wer ist betroffen?

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt; Bildungseinrichtungen und Programme im Bereich der außerschulischen (non-formalen) Bildung; Träger von BNE-Programmen; junge Menschen, die von BNE-Maßnahmen in der Bildung profitieren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD fordert konkret: (1) Streichung der Erträge in Höhe von 100.000 Euro, (2) Streichung der Aufwendungen in Höhe von 1.885.000 Euro, (3) Streichung der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.540.000 Euro. Begründung: Die Fraktion bezeichnet das Programm als 'ideologielastig' und lehnt das Ziel ab, nachhaltige Entwicklung 'in allen Bildungsbereichen' strategisch zu verankern und in 'die Breite der Gesellschaft' zu bringen.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält einen Antrag ohne Regierungsantwort. Die AfD kritisiert das BNE-Programm als Versuch, junge Menschen für die UN-Agenda 2030 mit ihren 17 'Sustainable Development Goals' zu gewinnen. Die beantragten Streichungen würden das Budget um insgesamt etwa 1.985.000 Euro reduzieren.

Quelle: Hessen, Dokument 21/3859, Wahlperiode 21, eingereicht 5. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.