❓ Drucksache 21/4767
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt Verwaltungshemmnisse, die Menschen bei Existenzgründungen und der Wiederaufnahme von Erwerbstätigkeit nach Arbeitslosigkeit erfahren. Der Fokus liegt auf Schnittstellenproblemen zwischen verschiedenen Behörden wie Finanzverwaltung, Jobcentern und Sozialversicherungsträgern, die dazu führen, dass Verfahren nicht reibungslos ablaufen. Ein zentrales Problem ist die oft verzögerte Vergabe von Steuernummern, bei der Bürgerinnen und Bürger Nachweise erbringen sollen, die sie aufgrund noch ausstehender behördlicher Entscheidungen gar nicht vorlegen können.
👥 Wer ist betroffen?
Menschen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten; Menschen, die aus Arbeitslosigkeit wieder erwerbstätig werden wollen; Menschen im Leistungsbezug, die sich selbstständig machen möchten; betroffene Behörden: Hessische Finanzverwaltung, kommunale Jobcenter, Arbeitsagentur und Sozialversicherungsträger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt zehn konkrete Fragen: (1) Durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Steuernummernvergabe in den Jahren 2021 bis 2025; (2) Interne Vorgaben der hessischen Finanzverwaltung; (3) Häufigkeit von Bearbeitungszeiten über 4, 8 oder 12 Wochen; (4) Typische Gründe für Verzögerungen; (5) Möglichkeiten für vorläufige Bestätigungen bei verspäteter Vergabe; (6) Maßnahmen gegen Nachweisproblemen gegenüber anderen Behörden; (7) Bestehende abgestimmte Verfahren mit Jobcentern; (8) Bewertung des Bedarfs an besserer Abstimmung; (9) Erkenntnisse über behördlich bedingte Verzögerungen; (10) Geplante Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage fokussiert auf zehn Fragen zu Bearbeitungszeiten, Verzögerungsgründen und möglichen Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Jobcentern.