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HessenKleine Anfrage

❓ Drucksache 21/4768

7. Juli 2026Dokument 21/4768 · WP 21Hessen
Sascha Herr
KinderwunschförderungAssistierte ReproduktionIVFDatengrundlageEvaluation
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument befasst sich mit der Kinderwunschförderung in Hessen, bei der die Landesregierung gemeinsam mit dem Bund Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell unterstützt. Die Förderung zielt auf Maßnahmen der assistierten Reproduktion (In-Vitro-Fertilisation und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) beim vierten Versuch ab. Der Fragesteller kritisiert, dass zentrale Daten zur sozialen Reichweite, Wirksamkeit und Inanspruchnahme des Programms nicht systematisch erhoben werden, während die Landesregierung gleichzeitig behauptet, dass keine Erkenntnislücken zur Steuerung bestehen.

👥 Wer ist betroffen?

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch in Hessen, die Maßnahmen der assistierten Reproduktion in Anspruch nehmen möchten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt vier konkrete Fragen: (1) Wie hoch waren die Rücklaufquoten für freiwillige Angaben zum Eintritt einer Schwangerschaft in den Jahren 2018 bis 2025? (2) Nach welchen fachlichen, wissenschaftlichen oder methodischen Kriterien bewertet die Landesregierung die Aussagekraft dieser freiwilligen Angaben? (3) Auf welche konkreten Erkenntnisse und Daten stützt sich die Aussage, dass trotz fehlender weitergehender Datenerhebungen keine Erkenntnislücken zur Steuerung bestehen? (4) Wie viele Anträge konnten im Jahr 2025 aufgrund der angespannten Finanzierungssituation bei Bundesmitteln nicht oder nicht im vollen Umfang bewilligt werden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege beantwortet die Fragen wie folgt: (1) Rücklaufquoten der freiwilligen Schwangerschaftsangaben: 2018: 60%, 2019: 66,38%, 2020: 72,46%, 2021: 69,81%, 2022: 70,19%, 2023: 64,55%, 2024: 48,20%, 2025: 65,32%. (2) Die Landesregierung argumentiert, dass die freiwilligen Angaben im Rahmen des Mittelabrufs die Intimsphäre der Paare wahren und dennoch eine 'solide statistische Orientierung' bieten. (3) Die Ministerin verweist auf frühere Anfragen (Drucksache 21/3627 und 21/4465) und die Vorbemerkung, ohne detailliert zu argumentieren. (4) Im Jahr 2025 konnten alle Anträge im vorgesehenen Umfang bewilligt werden. Die Ministerin betont, dass die vorliegenden Zahlen zur Quote der in Anspruch genommenen Behandlungen (etwa 80% der bewilligten Paare) und zur Schwangerschaftsquote (etwa 20% der befragten Paare) einen Bedarf an der Förderung belegen.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4768, Wahlperiode 21, eingereicht 7. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.