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HessenKleine Anfrage

❓ Steuerungsfähigkeit des Forschungs- und Pharmastandortes Hessen: Datengrundlage und Erfolgskontrolle

7. Juli 2026Dokument 21/4769 · WP 21Hessen
Sascha Herr
Forschungsstandort HessenPharmastandortKlinische ForschungSteuerungsfähigkeit LandesregierungDatenmanagement
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage hinterfragt die Steuerungsfähigkeit der Landesregierung Hessen im Bereich innovativer Therapieverfahren und klinischer Forschung. Der Fragesteller weist auf einen Widerspruch hin: Obwohl die Landesregierung regelmäßig das Ziel betont, den Forschungs- und Pharmastandort Hessen zu stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit auszubauen, räumt sie gleichzeitig ein, dass sie wesentliche Grundlagen für eine wirksame politische Steuerung nicht systematisch erhebt oder auswertet. Konkret werden weder Bearbeitungs- und Verfahrenszeiten noch zeitkritische Verfahrensschritte, Engpässe oder Zielwerte systematisch erfasst.

👥 Wer ist betroffen?

Pharmazeutische Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Hessen; Patienten, die von innovativen Therapieverfahren profitieren könnten; Landesregierung Hessen (Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege); Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP); bundesweit zuständige Institute (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Paul-Ehrlich-Institut)

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt vier konkrete Fragen: (1) Mit welchen konkreten Informationen bewertet die Landesregierung den Erfolg ihrer Maßnahmen zur Standortstärkung? (2) Plant die Landesregierung die Einführung einer systematischen Erhebung von Bearbeitungszeiten, Engpässen und Steuerungskennzahlen? (3) Nach welchen objektiven Kriterien bewertet die Landesregierung derzeit die Wettbewerbsfähigkeit Hessens? (4) Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Beseitigung von Informations- und Steuerungsdefiziten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Ministerin antwortet, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörden für die Genehmigung klinischer Prüfungen zuständig sind. Die Landesregierung hat daher keine originäre Zuständigkeit und weder Notwendigkeit noch unmittelbare Möglichkeit, Genehmigungsprozesse zu steuern. Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege überwacht zwar die Durchführung klinischer Prüfungen, erhebt aber keine Daten für die Bewertung einzelner Verfahrensprozesse. Für die Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit wird auf das Studienstandort-Barometer des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) und des Bundesverbands Medizinischer Auftragsinstitute (BVMA) verwiesen. Investitionsvorhaben sind privatwirtschaftliche Entscheidungen der pharmazeutischen Unternehmen, deren Gründe üblicherweise nicht offengelegt werden.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4769, Wahlperiode 21, eingereicht 7. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.