Zurück zur Übersicht
HessenKleine Anfrage

❓ Cannabis-Anbauvereinigungen in Hessen: Fehlende Datengrundlagen und Kontrollmechanismen

7. Juli 2026Dokument 21/4770 · WP 21Hessen
Sascha Herr
Cannabis-AnbauvereinigungenKonsumcannabisgesetzDatenerfassungBehördliche KontrolleIllegaler Cannabishandel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in Hessen mit Fokus auf Cannabis-Anbauvereinigungen. Der Abgeordnete Sascha Herr (fraktionslos) fragt die Landesregierung nach fehlenden Informationen zu genehmigten Anbauflächen, Produktionskapazitäten und der regionalen Verteilung dieser Vereinigungen. Der Fragesteller kritisiert, dass die bisherigen Antworten der Regierung unvollständig sind und dass es keine belastbaren Daten zur Wirksamkeit dieser Anbauvereinigungen auf die Eindämmung des illegalen Cannabishandels gibt. Damit wird die Grundlage für eine sachgerechte Steuerung und Bewertung des Systems in Frage gestellt.

👥 Wer ist betroffen?

Cannabis-Anbauvereinigungen in Hessen und deren Mitglieder; Behörden auf Landesebene (insbesondere das Ministerium des Innern); Landkreise und kreisfreie Städte, speziell Frankfurt am Main und der Wetteraukreis (mit den meisten Genehmigungen); Bürger und Konsumenten in Hessen; Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung des illegalen Cannabishandels.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt sechs Fragen an die Landesregierung: (1) Welche Anbauflächen wurden beantragt und genehmigt (nach Regierungsbezirk)? (2) Welche Produktionskapazitäten wurden beantragt und genehmigt (nach Regierungsbezirk)? (3) Welche regionalen Schwerpunkte gibt es bei der Gründung und Genehmigung (nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? (4) Welche Daten werden regelmäßig zur Bewertung der Entwicklung und Zielerreichung erhoben? (5) Warum erhebt die Landesregierung keine weitergehenden Daten zur tatsächlichen Entwicklung und Wirksamkeit? (6) Welche regelmäßigen Angaben müssen Cannabis-Anbauvereinigungen zu Flächen, Mengen, Mitgliedern und Abgabemengen dokumentieren?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung (Minister Roman Poseck) beantwortet die Fragen wie folgt: Genehmigte Anbauflächen betragen 2.720 m² im Regierungsbezirk Darmstadt, 5.093 m² in Gießen und 1.170 m² in Kassel. Für jährliche Anbau- und Weitergabemengen wurden genehmigt: 2.839.210 Gramm in Darmstadt, 1.177.460 Gramm in Gießen und 432.000 Gramm in Kassel. Regionale Schwerpunkte liegen in Frankfurt am Main (5 Genehmigungen) und im Wetteraukreis (3 Genehmigungen). Zu den Dokumentationspflichten verweist die Regierung auf § 26 des Konsumcannabisgesetzes. Sie erklärt, dass Dokumentationen von Anbauvereinigungen die Grundlage für behördliche Überwachung bilden und dass Daten auf Basis gesetzlicher Pflichten erhoben werden. Polizeiliche Erkenntnisse stehen für die Bewertung des illegalen Cannabishandels zur Verfügung. Die Regierung beantwortet jedoch nicht vollständig, welche zusätzlichen Daten regelmäßig erhoben werden und begründet nicht ausreichend, warum keine weitergehenden Evaluierungsdaten vorliegen.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4770, Wahlperiode 21, eingereicht 7. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.