❓ Steuerungsfähigkeit bei Langzeiterkrankungen im Landesdienst
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Steuerung von Langzeiterkrankungen im hessischen Landesdienst. Der fraktionslose Fragesteller kritisiert, dass die Landesregierung bei Langzeiterkrankungen von Beamten weder die Ursachen statistisch erfasst, noch die finanziellen Auswirkungen auswertet, Vergleiche mit anderen Bundesländern zieht oder eine zentrale Erfolgskontrolle des Betrieblichen Eingliederungsmanagements durchführt. Er fragt, auf welcher fachlichen Grundlage die aktuelle Steuerungspraxis trotzdem als ausreichend erachtet wird.
👥 Wer ist betroffen?
Landesbeamtinnen und Landesbeamten des Landes Hessen, Behörden und Dienststellen im Landesdienst, die von Langzeiterkrankungen betroffen sind und damit verbundene Managementaufgaben tragen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Vier konkrete Fragen werden gestellt: (1) Auf welcher fachlichen oder wissenschaftlichen Grundlage wird die Steuerung ohne zentrale Kennzahlen für ausreichend befunden? (2) Welche Gründe sprechen gegen die (mindestens modellhafte) Erfassung der finanziellen Auswirkungen? (3) Warum werden systematische Vergleiche mit anderen Bundesländern oder dem Bund nicht genutzt? (4) Plant die Landesregierung die Einführung eines ressortübergreifenden Kennzahlensystems zur Bewertung von Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Sachgerechte Verwaltungssteuerung benötigt nicht zwingend zentral erhobene Kennzahlen. Statistische Daten werden nur erhoben, wenn sie Verwaltungsnutzen haben; zusätzliche Erhebungen würden Kapazitäten binden ohne Mehrwert. Die Steuerung erfolgt durch etablierte Führungs- und Abstimmungsformate; es gibt keine Hinweise auf ressortübergreifende Langzeiterkrankungen über normales Maß. Eine Einführung eines ressortübergreifenden Kennzahlensystems ist derzeit nicht geplant. Kostenabschätzungen sind wegen unterschiedlicher dienst- und tarifrechtlicher Bedingungen nicht pauschal möglich. Ein Vergleich mit anderen Ländern/Bund ist wegen unterschiedlicher Verwaltungsstrukturen und Erhebungsmethoden nicht sinnvoll. Die Wirksamkeit wird im Rahmen bestehender Verfahren fortlaufend begleitet.