❓ Fehlende Wirkungsanalysen und Transparenz bei Investitionskosten in der stationären Pflege Hessen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit Investitionskosten in stationären Pflegeeinrichtungen in Hessen. Dies sind Kosten für Gebäude, Einrichtung und andere Investitionen, die Pflegeeinrichtungen auf die Pflegebedürftigen umlegen können. Der Fragesteller kritisiert, dass die Landesregierung diese Kosten zwar formal genehmigt, aber keine systematischen Daten darüber erhebt, wie sie sich auf die Eigenanteile von Pflegebedürftigen auswirken oder zu erhöhter Inanspruchnahme von Hilfe zur Pflege führen. Auch erfolgen keine regionalisierten Auswertungen und keine regelmäßige Überwachung ungewöhnlich hoher oder stark steigender Kosten einzelner Einrichtungen.
👥 Wer ist betroffen?
Pflegebedürftige, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind; Angehörige von Pflegebedürftigen; Stationäre Pflegeeinrichtungen in Hessen; Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege; Pflegekassen und Sozialhilfeträger; Landesregierung Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der fraktionslose Abgeordnete stellt vier Fragen: (1) Welche fachlichen oder statistischen Mindestvoraussetzungen müssten erfüllt sein, um auffällige Entwicklungen bei Investitionskosten systematisch zu beobachten? (2) Hat die Landesregierung seit 2021 Prüfaufträge, Hinweise oder Bewertungen zu außergewöhnlich hohen oder stark steigenden Investitionskosten gegeben? (3) Sind der Landesregierung Beschwerden von Pflegebedürftigen oder Angehörigen über unangemessene Investitionskosten bekannt? (4) Warum werden keine anonymisierten Informationen über besonders hohe oder auffällig steigende Investitionskosten regelmäßig veröffentlicht?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege antwortet: Das Zustimmungsverfahren nach Bundesrecht (§ 82 Abs. 3 SGB XI) ist eng begrenzt und zielt nur darauf ab, Doppelberechnungen bereits mit Landesmitteln geförderter Investitionen zu verhindern. Eine Steuerung der Höhe von Investitionskosten nach individueller Tragfähigkeit ist bundesrechtlich nicht vorgesehen. Zu Frage 3 antwortet die Regierung: 'Hierzu liegen keine Informationen vor.' Die Regierung argumentiert, dass eine umfassende Datenaufbereitung erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten würde, ohne praktisch umsetzbare Ergebnisse zu erzielen. Sie weist darauf hin, dass die finanzielle Situation von Pflegebedürftigen ohnehin in den sozialen Sicherungssystemen berücksichtigt wird.