❓ Drucksache 21/4775
📋 Worum geht es?
Das Dokument bezieht sich auf die Antwort der Landesregierung zu einer vorherigen Anfrage (21/3281) zur Vorbereitung Hessens auf längere Stromausfälle. Die Landesregierung räumte damals ein, dass sie keine landesweit konsolidierten Erkenntnisse hat – etwa zur Notstromversorgung kritischer Einrichtungen, zur Treibstoffnachversorgung, zu Notfallanlaufstellen in Kommunen und zur Anzahl vulnerabler Personen mit stromabhängigen Geräten. Der Fragesteller kritisiert, dass bislang unklar bleibt, wie das Land sicherstellt, dass im Krisenfall flächendeckend vergleichbare Mindeststandards bestehen und vulnerable Bevölkerungsgruppen geschützt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Alle Hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden; vulnerable Personen, die auf stromabhängige medizinische Geräte angewiesen sind (Heimbeatmung, Sauerstoffversorgung, vergleichbare Systeme); kritische Einrichtungen; die Bevölkerung bei länger andauernden Stromausfällen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt sechs konkrete Fragen: (1) Welche Kommunen haben Notfallanlaufstellen oder Katastrophenschutz-Leuchttürme? (2) Welche konkreten Mindestanforderungen (Erreichbarkeit, Notstromversorgung, Kommunikationsfähigkeit, Besetzung, medizinische Versorgung, Informationsweitergabe) bestehen? Falls nicht: warum nicht? (3) Wie überprüft die Landesregierung die Erfüllung dieser Aufgaben durch die Kommunen? (4) Welche Konzepte gibt es zur Identifikation und Unterstützung stromabhängig versorgter Personen? (5) Welche Abstimmungen bestehen zwischen Land, Kommunen, Gesundheitsämtern, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdiensten, Netzbetreibern und Krankenkassen? (6) Plant die Landesregierung landesweit verbindliche Mindeststandards einzuführen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Der Fragesteller bezieht sich auf Erkenntnisse einer vorherigen Antwort, wonach der Landesregierung in wesentlichen Bereichen der Blackout-Vorsorge keine konsolidierten Daten vorliegen und sie auf kommunale Zuständigkeiten verweist.