❓ Sprachmittlung in der gesundheitlichen Versorgung in Hessen II – Einsatz ehrenamtlicher Sprachmittler, Haftungsfragen und Qualitätsstandards
📋 Worum geht es?
Das Dokument befasst sich mit der Praxis der Sprachmittlung im Gesundheitswesen in Hessen, insbesondere dem Einsatz von unbezahlten Laiendolmetschern. Die Anfrage bezieht sich auf ein früheres Anfrage-Dokument (21/4137), das zeigte, dass die Landesregierung wenig über Umfang, Kosten und Auswirkungen von Sprachbarrieren weiß. Das Landesprogramm "WIR – Vielfalt und Teilhabe" setzt Laiendolmetscher auch im medizinischen Kontext ein, wobei diese unterschreiben müssen, dass sie keine professionelle Haftung übernehmen. Dies wirft grundsätzliche Fragen über Qualitätssicherung, Patientensicherheit und rechtliche Verantwortung auf.
👥 Wer ist betroffen?
Patienten mit unzureichenden Deutschkenntnissen, die medizinische Versorgung benötigen; medizinische Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen, Gesundheitsämter, psychotherapeutische Beratungsstellen); Ärzte und medizinisches Fachpersonal; ehrenamtliche Sprachmittler.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sechs konkrete Fragen: (1) Wie viele Einsätze gab es in den letzten fünf Jahren? (2) In welchen Einrichtungen wurden Sprachmittler eingesetzt? (3) Welche Qualifikationen und Schulungen müssen Sprachmittler nachweisen? (4) Welche Haftungsrisiken sieht die Regierung und warum werden Haftungsausschlüsse verlangt? (5) Sind bekannt gewordene Fälle mit Problemen oder Behandlungsfehlern dokumentiert? (6) Welche Initiativen verfolgt die Landesregierung für eine dauerhafte, professionelle Finanzierung der Sprachmittlung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: (1) & (2) Die Einsätze werden nicht nach Einsatzfeld erfasst, daher sind keine detaillierten statistischen Daten vorhanden. (3) Sprachmittler müssen eine allgemeine Schulungsmaßnahme des Landesprogramms absolvieren; es gibt keine speziellen medizinischen Qualifikationsanforderungen. (4) Haftungsrisiken entstehen, weil Kommunikationsfehler unmittelbare gesundheitliche Auswirkungen haben können; der Haftungsausschluss verdeutlicht, dass keine professionelle Dolmetscherleistung erbracht wird und die medizinische Verantwortung bei den behandelnden Ärzten bleibt. (5) Der Landesregierung sind keine bekannten Fälle mit Beschwerden oder Behandlungsfehlern bekannt. (6) Mehrere Ministerkonferenzen (ASMK 2021, GMK 2022, IntMK 2022 und 2026) haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen ein Recht auf Sprachmittlung bei Sozial- und Gesundheitsleistungen haben sollen und der Bund die Kosten übernehmen sollte.