❓ Drucksache 21/4777
📋 Worum geht es?
Das Dokument befasst sich mit der Frage, auf welcher konkreten Datengrundlage die hessische Landesregierung die Risiken für Kritische Infrastrukturen (wie Energieversorgung, Wasserversorgung, Telekommunikation) bewerten, priorisieren und koordinieren kann. Der Fragesteller weist darauf hin, dass die Landesregierung in bisherigen Antworten mehrfach erklärt hat, dass zentrale statistische Erfassungen zu Infrastrukturstörungen, sektorenübergreifende Mindeststandards und vollständige Übersichten über Betreiber und Schwachstellen fehlen. Gleichzeitig verweist die Regierung auf einen Resilienzplan 2027, was den Fragesteller zu der Frage führt, wie diese Widersprüchlichkeit zu erklären ist.
👥 Wer ist betroffen?
Landesregierung Hessen (insbesondere Ministerium des Innern); Betreiber von Kritischen Infrastrukturen in Hessen; Koordinierungsstelle Kritische Infrastruktur (KoSt KRITIS); Bürgerinnen und Bürger, deren Versorgungssicherheit von diesen Infrastrukturen abhängt; verschiedene Landesressorts mit Verantwortung für Infrastrukturschutz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt sechs konkrete Fragen: (1) Nach welchen Kriterien priorisiert die Landesregierung schutzbedürftige Kritische Infrastrukturen? (2) Welche Kennzahlen und Indikatoren werden ressortübergreifend zur Bewertung von Entwicklungen und Risiken genutzt? (3) Welche neuen Datengrundlagen, Meldewege oder Analyseinstrumente sollen im Resilienzplan 2027 geschaffen oder erweitert werden? (4) Welche Stelle führt ressortbezogene Erkenntnisse zu einem übergreifenden Lagebild zusammen? (5) Wo sieht die Regierung selbst Defizite bei der Vergleichbarkeit und Zusammenführung von Informationen? (6) Welche konkreten Verbesserungen der Steuerungs- und Reaktionsfähigkeit erwartet die Regierung durch den Resilienzplan 2027?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Regierung antwortet wie folgt: Die Koordinierungsstelle Kritische Infrastruktur (KoSt KRITIS) im Ministerium des Innern führt ressortbezogene Erkenntnisse zu einem übergreifenden Lage- und Bewertungsbild zusammen. Im Lagebild KRITIS werden Auswirkungen von Infrastrukturstörungen vierstufig erfasst (von keiner bis zu massiver Einschränkung) und nach Ursache unterschieden. Die Regierung betont, dass eine vollständige landesweite Vergleichbarkeit weder in allen Bereichen möglich noch für sachgerechte Lagebewertung erforderlich ist, da die einzelnen KRITIS-Sektoren unterschiedliche Strukturen und Risikolagen aufweisen. Der im Dezember 2025 beschlossene Resilienzplan 2027 sieht vor: durchführung von Risikoanalysen in KRITIS-Bereichen, Vertiefung und Aktualisierung bestehender Analysen, Überprüfung von Meldewegen und Austauschformaten. Diese Maßnahmen sollen die Erkenntnisgrundlage verbessern, Gefahrenentwicklungen frühzeitiger erkennen lassen und gezieltere Maßnahmen ermöglichen. Ein Ergebnis ist die auf hessische Initiative angestoßene Überprüfung von Transparenzpflichten auf Bundesebene, um Ausspähung kritischer Infrastrukturen durch frei zugängliche Informationen zu erschweren.