❓ Förderung des kommunalen Hitzeschutzes – Kleine Anfrage zu Klimaanpassungsmaßnahmen in Hessen
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Anpassungsmaßnahmen in Hessen an die zunehmenden Hitzeperioden und den Klimawandel. Die extremen Hitzewellen des Sommers 2026 verdeutlichen nach Ansicht der Fragesteller den dringenden Handlungsbedarf für wirksamen Klimaschutz und Klimaanpassung. Das Land Hessen ist laut Hessischem Klimagesetz und Bundes-Klimaanpassungsgesetz verpflichtet, eine Klimaanpassungsstrategie vorzulegen. Die Kleine Anfrage hinterfragt die bisherigen Maßnahmen, Förderprogramme und den Umsetzungsstand der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Hessische Kommunen (insbesondere Städte und Gemeinden mit hoher Hitzebelastung), Bürgerinnen und Bürger in Hessen mit erhöhtem Hitzestress, Landschaftspflege- und Naturschutzverbände als Antragsteller für Fördermaßnahmen, das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt zehn Fragen zu: (1) Entwicklung heißer Tage (>30°C) seit 1990 regional aufgeschlüsselt; (2) bestehende Hitze-Aktionspläne in Kommunen; (3) spezifische Förderprogramme für Entsiegelung, Versickerungsräume und Stadtgrün; (4) konkrete Übergangsmaßnahmen bis zur Verabschiedung einer Klimaanpassungsstrategie; (5) Bearbeitungsstand und Veröffentlichungstermin der landesweiten Klimaanpassungsstrategie (Frist: 31.01.2027); (6) Bewertung des Umsetzungsstands des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes; (7) Position zum Vorschlag einer Grundgesetzänderung zur Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe; (8) Mittelflüsse aus dem Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung; (9) Finanzierungsbedarf für Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen für die nächsten fünf Jahre; (10) Finanzierungsquellen bei fehlender Bundesgemeinschaftsaufgabe.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Regierungsantworten zeigen folgende konkrete Erkenntnisse: (1) Deutliche Steigerung heißer Tage an Klimastationen: Geisenheim (wärmste Station): 6,9 → 16,0 Tage, Gießen (Mittelwert): 5,8 → 11,8 Tage, Wasserkuppe (kälteste Station): 0,0 → 0,9 Tage (Vergleich 1961–1990 zu 1997–2026); Daten für 2026 bis 18. Juli erfasst. (2) Keine systematischen Informationen zu Hitze-Aktionsplänen, da keine Meldepflicht besteht. (3) Förderung durch Kommunale Klimarichtlinie und Bundesaktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. (4) Unterstützung durch Förderung und Beratungsangebote, ohne spezifische Zwischenmaßnahmen genannt. (5) Klimaanpassungsstrategie wird federführend erarbeitet; geplanter Veröffentlichungstermin nicht genannt. (6) Verweis auf Frage 5. (7) Landesregierung arbeitet in der Umweltministerkonferenz konstruktiv an möglichen Vorschlägen mit. (8) Insgesamt 2.328.300 Euro Bundesmittel für nicht-produktiven investiven Naturschutz zugewiesen. Detaillierte Übersicht in Anlage 1: 23 Einzelmaßnahmen in den Regierungsbezirken Darmstadt, Gießen und Kassel, Laufzeiten 2021–2028. Gesamtfördervolumen aller Maßnahmen: 4.456.000 Euro, davon aus Sonderrahmenplan: 1.020.521,38 Euro. (9–10) Landesregierung verfügt über keine systematischen und validen Informationen zu Mittelbedarfen in Kommunen. Unterstützung erfolgt über Kommunale Klimarichtlinie, Kommunalrichtlinie Energie und Bundesmittel aus Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.