📝 Rechnung und Entlastung des Hessischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2025
📋 Worum geht es?
Der Hessische Rechnungshof unterbreitet dem Landtag seinen Antrag auf Prüfung und Entlastung seiner Haushaltsrechnung für 2025. Nach § 94 Landeshaushaltsordnung ist der Landtag verpflichtet, diese Rechnung zu prüfen und die Entlastung zu erteilen. Das Dokument enthält eine detaillierte Analyse des leistungsbezogenen doppischen Haushalts des Rechnungshofs mit Erläuterungen zu den Haushaltsergebnissen, den Produktaufwendungen und der Überleitungsrechnung zum kameralen Zuschuss.
👥 Wer ist betroffen?
Der Hessische Rechnungshof als Institution, der Hessische Landtag als prüfende und entlastende Körperschaft, das Land Hessen als Träger des Rechnungshofs sowie indirekt alle öffentlichen Verwaltungen und Körperschaften, deren Finanzen vom Rechnungshof kontrolliert werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Präsident des Rechnungshofs beantragt die Durchführung der Prüfung der Rechnung durch den Landtag und die Erteilung der Entlastung gemäß § 94 LHO. Die Prüfung soll durch den Haushaltsausschuss des Landtags erfolgen, und der Landtag soll die Entlastung in einer seiner nächsten Sitzungen beschließen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Jahresabschluss 2025 weist eine Bilanzsumme von 12.297.024,26 Euro auf und wurde am 29. Mai 2026 vom Wirtschaftsprüfer uneingeschränkt testiert. Das doppische Jahresergebnis beläuft sich auf etwa -31,3 Millionen Euro (Fehlbetrag), etwa 1,9 Millionen Euro günstiger als geplant (-33,2 Millionen Euro). Die Unterschreitung resultiert überwiegend aus Minderaufwendungen im Personalaufwand (1,7 Millionen Euro), verursacht durch nicht geplante Personalausfälle, Elternzeiten und verspätete Stellenbesetzungen. Mehrerträge von etwa 202.000 Euro entstanden aus Abordnungen. Bei den Aufwendungen für Verwaltungstätigkeit gab es Minderausgaben von etwa 208.000 Euro, teilweise ausgelöst durch geringere IT-Kosten. Die Prüfung durch beauftragte Prüfungsbeamte erbrachte KEINE BEANSTANDUNGEN.