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HessenKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Auswirkungen des Auslaufens des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung auf die Schweinehaltung in Hessen

9. Juli 2026Dokument 21/4787 · WP 21Hessen
Hans-Jürgen Müller, Martina Feldmayer, Vanessa Gronemann
SchweinehaltungBundesprogrammTierhaltungFörderungAgrarstruktur
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Frage, welche Auswirkungen das Auslaufen des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung auf die Schweinehaltung in Hessen hat. Das Bundesprogramm wurde eingeführt, um Investitionen in tiergerechte Haltungsverfahren und die laufenden Mehrkosten der Schweinehalter zu unterstützen. Im September 2025 kündigte der Bundesminister an, das Programm vorzeitig zu beenden und die Förderung stattdessen über die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' (GAK) abzuwickeln. Obwohl die Antragsfrist nach Kritik bis zum 31. August 2026 verlängert wurde, hielt die Bundesregierung an ihrer Entscheidung fest.

👥 Wer ist betroffen?

Schweinehaltende Betriebe in Hessen sind direkt betroffen, da sie künftig nicht mehr vom gezielten Bundesprogramm profitieren können. Die Landesregierung ist betroffen, da sie alternative Förderungswege bereitstellen muss. Auch Verbände der Landwirtschaft und verschiedene Bundesländer hatten gegen die Entscheidung Bedenken geäußert.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt zehn konkrete Fragen: Wie viele schweinehaltende Betriebe haben Fördermittel beantragt und wie viele Anträge wurden bewilligt? Auf welche Landkreise und Produktionsrichtungen verteilen sich die Betriebe? Wie viele zusätzliche Anträge gab es nach der Fristverlägerung? Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung? Gibt es Erkenntnisse über verschobene oder aufgegebene Stallumbauten? Welche eigenen Maßnahmen plant die Landesregierung zum weiteren Umbau? Hat sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung gegen das Auslaufen eingesetzt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Nach den Antworten der Landesregierung haben 9 hessische Betriebe Fördermittel beantragt. Von diesen wurden 5 Anträge bewilligt, 4 befinden sich noch in der Prüfung. Die bewilligten Bundesmittel belaufen sich auf 3.391.348,35 Euro, von denen 150.000 Euro 2024, 1.195.448,70 Euro 2025 und 554.498,79 Euro 2026 ausgezahlt wurden. Die Verteilung auf Landkreise wird aus Datenschutzgründen nicht beantwortet. Zu zusätzlichen Anträgen nach der Fristverlägerung liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Sie erwartet, dass hohe Investitionskosten und Energiepreise die Investitionsbereitschaft stärker beeinträchtigen als die Verschiebung auf GAK. Über verschobene oder aufgegebene Stallumbauten liegen ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Die Landesregierung bietet Unterstützung durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) der GAK und Marktstrukturförderung an. Sie hat sich in Agrarministerkonferenzen (26.9.2025, 15.1.2026, 20.3.2026) für zielgerechte Ausfinanzierung und Planungssicherheit eingesetzt.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4787, Wahlperiode 21, eingereicht 9. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.