❓ Umsetzungsstand von Kinderschutzmaßnahmen in Hessen: Koordinatoren, Kompetenzzentrum und Beratungsstellen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Umsetzung von Kinderschutzverpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD. Die Anfrage richtet sich auf drei zentrale Maßnahmen: (1) die Schaffung von Kinderschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren in hessischen Jugendämtern, (2) den Aufbau eines interdisziplinären Kinderschutzkompetenzzentrums zur Fortbildung von Fachkräften und zur Forschung, und (3) den flächendeckenden Ausbau von Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ergänzt durch Schulworkshops.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Kinder und Jugendliche in Hessen, die Opfer von sexualisierter Gewalt sind oder gefährdet sind. Weitere Betroffene sind Jugendämter, Schulen, Fachkräfte aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Justiz sowie Familienrichter. Auch Eltern und Angehörige von Betroffenen werden durch die Beratungsangebote unterstützt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt neun Einzelfragen: (1) Ergebnis der Prüfung zu Kinderschutzkoordinatoren in Jugendämtern, (2) Konzept, Finanzierung und Aufgabenprofil der Koordinatoren, (3) Zeitplan für deren Einführung, (4) Kooperationsmodell mit Kommunen, (5) Zeitplan für das Kompetenzenzentrum mit konkretem Zeitplan, (6) Konzept des Kompetenzzentrums, (7) bisherige Vorarbeiten, (8) beteiligte Akteure und Experten, (9) Zeitpunkte und weiterer Zeitplan sowie (10) konkrete Maßnahmen und Finanzmittel für Beratungsstellen und Schulworkshops.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Regierungsantwort zeigt einen nur teilweise vorangeschrittenen Umsetzungsstand: Zu den Kinderschutzkoordinatoren teilt die Regierung mit, dass die Möglichkeit der Umsetzung derzeit noch in Prüfung ist – es gibt noch keine Entscheidung. Das Kinderschutzkompetenzenzentrum befindet sich in der konzeptionellen Planungsphase. Bereits umgesetzte Maßnahmen sind: Landeskoordinierungsstelle für Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt (eröffnet April 2024), Ernennung des Landeskinderschutzbeauftragten (seit 1. Januar 2025), Etablierung eines Landesbetroffenenrats (30. Oktober 2025), Aufbau eines zweiten Childhood-Hauses in Kassel. Zu den Beratungsstellen: Hessen hat 41 Beratungsstellen und stellt ca. 3 Millionen Euro jährlich bereit. Die LKSF wird seit 2024 mit ca. 220.000 Euro jährlich gefördert. Schulen sind seit Dezember 2022 verpflichtet, Schutzkonzepte zu entwickeln; Schulämter erhielten dafür 400.000 Euro Zusatzmittel für 2023/2024.