Zurück zur Übersicht
HessenBerichtsantragBündnis 90/Die Grünen

📄 Drucksache 21/4792

10. Juli 2026Dokument 21/4792 · WP 21Hessen
Schulen in freier TrägerschaftSonderungsverbotErsatzschulenSchulfinanzierungChancengleichheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Berichtsantrag befasst sich mit Schulen in freier Trägerschaft in Hessen, insbesondere mit Ersatzschulen und Ergänzungsschulen. Das zentrale Thema ist die Einhaltung des Sonderungsverbots - eine verfassungsrechtliche Vorgabe (Art. 7 GG, Art. 61 Hessische Verfassung), die verbietet, dass Ersatzschulen ihre Schüler nach der wirtschaftlichen Situation ihrer Eltern trennen. Ersatzschulen erfüllen den staatlichen Bildungsauftrag und werden vom Land Hessen finanziell gefördert, dürfen aber kein Schulgeld verlangen, das unverhältnismäßig hoch ist oder den Zugang für Kinder ärmerer Familien unmöglich macht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind Schülerinnen und Schüler sowie Eltern an Ersatzschulen und Ergänzungsschulen in Hessen, Schulaufsichtsbehörden (Staatliche Schulämter, Kultusministerium), Schulträger in freier Trägerschaft und die Landesregierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, den Kultuspolitischen Ausschuss über folgende Punkte zu berichten: (I) Umfang und Struktur der Ersatzschulen in Hessen (Anzahl, Genehmigungen, Schließungen, Schülerzahlen); Einhaltung des Sonderungsverbots durch Überprüfung der Schulgelderhoben und Staffelungen nach Einkommen; (II) Finanzielle Förderung von Ersatzschulen durch das Land; (III) Bestand und staatliche Anerkennung von Ergänzungsschulen sowie die Möglichkeit der Schulpflichterfüllung an diesen Schulen.

🔎 Kernergebnisse

Das Dokument enthält nur den Antrag mit 19 konkreten Fragen, nicht die Antworten der Regierung. Die Antwort liegt noch nicht vor.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4792, Wahlperiode 21, eingereicht 10. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.