❓ Folgen des Wegfalls der TSVG-Vergütung für Hausarztpraxen in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den Folgen des geplanten Wegfalls von Vergütungszuschlägen für Hausarztvermittlungsfälle (TSVG-Vergütung) in Hessen. Ab 1. Januar 2027 sollen diese Zuschläge nach § 87 Abs. 2c SGB V entfallen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen kritisiert die aktuelle Praxis bereits als bürokratisch und zeitintensiv. Die Anfrage untersucht, wie der weitere Wegfall dieser Vergütungsanreize die hausärztliche Versorgung in Hessen beeinträchtigen könnte, insbesondere bei Vermittlungsfällen, dem Verwaltungsaufwand und der Koordinierungsfunktion von Hausärzten.
👥 Wer ist betroffen?
Hausärztinnen und Hausärzte in Hessen, Hausarztpraxen (betroffen von wirtschaftlichen Einbußen), Patientinnen und Patienten (durch potenzielle Versorgungsengpässe), Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen, Bürgerinnen und Bürger in Hessen, die auf ambulante hausärztliche Versorgung angewiesen sind
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt zehn Fragen: (1) Auswirkungen auf Vermittlungsleistungen, (2) Erkenntnisse zum Verwaltungsaufwand, (3) Entwicklung der Vermittlungsfallzahlen seit 2023, (4) Auswirkungen auf die Koordinierungsfunktion, (5) Rückmeldungen der KVH, (6) Rückmeldungen des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, (7) Auswirkungen auf wohnortnahe Versorgung, (8) Bewertung einer Rückkehr zur Neupatientenregelung, (9) geplante Entlastungsmaßnahmen, (10) Bundesratsinitiativen zur Entbürokratisierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Ministerin antwortet, dass ab 1. Januar 2027 zwar Vergütungszuschläge wegfallen, aber bestehende Überweisungsregelungen unverändert bleiben und dringliche Überweisungen verfügbar sind. Die Landesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zum Verwaltungsaufwand (Regelungen wurden auf Bundesebene festgelegt) und verzichtet auf eine Abfrage bei der KVH wegen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands. Die Regelungen zur hausärztlichen Koordination wurden durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht verändert. Sowohl KVH als auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband befürchten eine Schwächung der hausärztlichen Versorgung und warnen vor früherem Renteneintritt von Babyboomern. Die Landesregierung verweist auf die Einführung eines geplanten Primärversorgungssystems als mögliche Stärkung der Hausarztpraxis und wartet auf weitere Entwicklungen auf Bundesebene.