❓ Auswirkungen der geplanten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 auf Hessens ländliche Entwicklung und Agrarumweltförderung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die geplante Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 und ihre Folgen für Hessen. Die Europäische Kommission hat im Juli 2025 Reformvorschläge vorgelegt, die insbesondere die zweite Säule der GAP (Förderung ländlicher Entwicklung) grundlegend verändern würden. Besonders kritisiert werden die geplante Begrenzung der EU-Kofinanzierung auf maximal 70 Prozent sowie der Wegfall eines eigenständigen Budgets. Eine Studie aus Juni 2026 prognostiziert für Hessen allein für die Ökolandbau-Förderung zusätzliche Kofinanzierungskosten von etwa 10 Millionen Euro jährlich.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind: das Bundesland Hessen und sein Landeshaushalt; landwirtschaftliche Betriebe in Hessen, besonders der Ökolandbau; ländliche Regionen und Gemeinden; lokale Aktionsgruppen und LEADER-Initiativen; Vereine, Regionalmanagements und weitere Projektträger; Verbraucher durch mögliche Auswirkungen auf Landwirtschaftsproduktion und Naturschutz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst 9 Fragen: (1) Höhe der ELER-Mittel für Hessen 2023-2027, aufgeschlüsselt nach Programmen (HALM A-D und H, LEADER, Dorfentwicklung etc.); (2) Bewertung der Kommissionsvorschläge, insbesondere der 70%-Kofinanzierungsbegrenzung; (3) finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt; (4) Eigene Berechnungen zu Kofinanzierungsbedarfen; (5) Konkrete Auswirkungen auf einzelne Fördermaßnahmen; (6) Folgen für Kommunen und lokale Akteure; (7) Positionen der Landesregierung gegenüber Bund und EU; (8) Maßnahmen zur Sicherung bestehender Förderungen nach 2027; (9) Priorisierungskriterien bei Mittelverteilung bei Engpässen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet ausweichend: Da die europäischen Gesetzgebungsverfahren noch laufen und endgültige Rechtsgrundlagen sowie finanzielle Ausstattung nicht feststehen, können derzeit keine belastbaren Aussagen zu den Auswirkungen gemacht werden. Konkreter ist die Antwort zu den aktuellen Mitteln 2023-2027: Die Tabelle in Anlage 1 zeigt etwa 136,5 Mio. EUR EU-Mittel für Ökolandbau, 55,0 Mio. EUR für LEADER (mit 13,8 Mio. EUR Kofinanzierung), 21,5 Mio. EUR für Dorfentwicklung (mit 28,5 Mio. EUR Kofinanzierung). Zur geplanten 70%-Kofinanzierungsgrenze: Die Landesregierung sieht diese kritisch und warnt vor Verlagerung von Finanzierungsrisiken auf Länder und Kommunen. Die Landesregierung setzt sich in Bund-Länder-Abstimmungen (Agrarministerkonferenz) für auskömmliche EU-Finanzierung ein und verfolgt das Ziel, bewährte Förderungen über 2027 hinaus fortzuführen.