❓ Wie stärkt Hessen Medienkompetenz statt pauschaler Social-Media-Verbote?
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt den Schutz junger Menschen im Umgang mit digitalen Medien und Social Media in Hessen. Auslöser ist eine Resolution der Psychotherapeutenkammer Hessen vom 18. April 2026, die Risiken wie Cybermobbing, Cybergrooming, Schlafstörungen und suchtähnliche Verhaltensweisen dokumentiert. Die Abgeordneten argumentieren, dass eine freiheitliche Politik auf Befähigung statt auf pauschale Verbote setzen sollte. Das Land hat bereits Smartphone-Schutzzonen an Schulen eingeführt und bietet verschiedene Projekte zur Medienbildung an.
👥 Wer ist betroffen?
Junge Menschen und Schülerinnen/Schüler in Hessen; Eltern und Lehrkräfte; öffentliche Schulen; außerschulische Jugendarbeit; pädagogische Fachkräfte und Psychotherapeuten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt 10 konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Erkenntnisse zur problematischen Mediennutzung seit 2021, (2) Bewertung der Psychotherapeutenkammer-Resolution, (3) Maßnahmen zur Stärkung von Medienkompetenz ohne pauschale Verbote, (4) Präventionsangebote an Schulen, (5) Präventionsangebote in außerschulischer Jugendarbeit, (6) Angebote für Eltern bei der Medienerziehung, (7) Fortbildungen für Lehrkräfte im Schuljahr 2026/2027, (8) Beratungsangebote bei Cybermobbing, (9) Beratungsangebote bei Cybergrooming, (10) Maßnahmen zur stärkeren Einbindung psychotherapeutischer Expertise.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Bereits vorhandene Maßnahmen: Smartphone-Schutzzonen an öffentlichen Schulen seit Schuljahr 2025/2026; Angebote zur Medienbildung und Jugendmedienschutz; Projekt Internet-ABC; Beratungsstelle 'Jugend und Medien Hessen'; Förderung von außerschulischen Jugendprojekten zur Medienbildung mit ca. 170.000 Euro im Jahr 2026.