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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Konsequenzen aus dem Fall Kalayci: Versorgungsansprüche verurteilter Wahlbeamter in Hessen

14. Juli 2026Dokument 21/4801 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
VersorgungsrechtKorruptionsverurteilungWahlbeamteRuhegehaltDisziplinarverfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich damit, wie die Landesregierung mit Versorgungsansprüchen (Ruhegehalt) von verurteilten Wahlbeamten umgeht. Anlass ist der Fall der früheren Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci, die nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung wegen Bestechlichkeit ihr Ruhegehalt verlor. Die Anfrage zieht einen Vergleich zum Fall des früheren Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann, der zwar rechtskräftig wegen Vorteilsannahme verurteilt wurde, dem aber die Aberkennung des Ruhegehalts als unverhältnismäßig erschien. Die Fragesteller werfen die Frage auf, ob die Maßstäbe für solche Entscheidungen rechtssicher, nachvollziehbar und transparent sind.

👥 Wer ist betroffen?

Kommunale Wahlbeamte in Hessen (insbesondere frühere hohe Amtsträger wie Oberbürgermeister), das Hessische Ministerium des Innern für Sicherheit und Heimatschutz als zuständige Behörde, sowie die hessische Öffentlichkeit, die die Versorgungsleistungen aus Steuermitteln finanziert.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt zehn konkrete Fragen: (1) Welche versorgungsrechtlichen Folgen hätte eine Verurteilung wie im Fall Kalayci für Wahlbeamte in Hessen? (2) Welcher rechtliche Unterschied erklärt die unterschiedliche Behandlung Feldmanns? (3) Sieht die Landesregierung eine Regelungslücke im hessischen Versorgungsrecht? (4) Ist der Schwellenwert von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bei Korruptionsdelikten angemessen? (5) Plant die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Änderung dieses Schwellenwerts? (6) Welches Gewicht hatte der politische Reputationsverlust bei der Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Feldmann? (7-8) Welche Bedeutung misst die Landesregierung Feldmanns erneuter Kandidatur bei und hat sie ihre Entscheidung überprüft? (9) Liegen Erkenntnisse vor, die Feldmann persönlich betreffen? (10) Unter welchen Voraussetzungen kann ein abgeschlossenes Disziplinarverfahren erneut aufgegriffen werden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet (vertreten durch Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern): Die versorgungsrechtlichen Folgen sind in § 72 Hessisches Beamtenversorgungsgesetz geregelt. Der rechtliche Unterschied zur Feldmann-Behandlung liegt darin, dass die Voraussetzungen des § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBeamtVG im Feldmann-Fall nicht vorlagen. Die Landesregierung sieht derzeit keine Regelungslücke. Die bundesgesetzlich festgelegten Schwellenwerte (§ 24 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz: mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe) werden für angemessen erachtet; Änderungen sind derzeit nicht geplant. Das Gewicht einzelner Gesichtspunkte wird nicht gesondert quantifiziert. Ein abgeschlossenes Disziplinarverfahren kann nur in sehr engen gesetzlichen Grenzen erneut aufgegriffen werden (bei behördlichen Verfahren nach §§ 41, 42 HDG; bei gerichtlichen nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 HDG, wenn neue und erhebliche Tatsachen vorliegen). Zur Frage 9: Nein, es liegen keine Erkenntnisse vor, die Feldmann persönlich betreffen.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4801, Wahlperiode 21, eingereicht 14. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.