❓ Überprüfung von Beschäftigungsverhältnissen durch hessische Jobcenter
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich damit, wie hessische Jobcenter überprüfen, ob Menschen tatsächlich in den Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die sie bei der Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) angegeben haben. Es geht um die Sicherung berechtigter Leistungsansprüche und die Aufdeckung von Missbrauch. Der Fragesteller interessiert sich für die Prüfverfahren, ihre Ergebnisse und die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und anderen Behörden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Jobcenter und kommunale Träger der Grundsicherung, Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit potenziellem Leistungsbezug, sowie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und andere Behörden, die bei der Überprüfung zusammenarbeiten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt neun konkrete Fragen: (1) Welche Prüfverfahren nutzen Jobcenter bei Zweifeln an Beschäftigungsverhältnissen? (2–5) Welche Jobcenter führten Schwerpunktprüfungen durch, wie viele Fälle wurden untersucht, mit welchem Ergebnis, und wie viele Leistungen wurden aufgehoben? (6) In welcher Höhe wurden Erstattungsforderungen festgesetzt? (7) Wie viele Verdachtsfälle wurden an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit übermittelt? (8) Welche Kommunen haben spezialisierte Prüfeinheiten? (9) Welche landesweite Auswertung plant die Landesregierung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Jobcenter prüfen nach SGB II und SGB X und können Nachweise anfordern, Arbeitgeber befragen und weitere Sachverhaltsaufklärungen vornehmen (§ 20 SGB X). Zu den Schwerpunktprüfungen und deren Ergebnissen gibt es keine zentrale Statistik, weil die örtlichen Jobcenter in eigener Verantwortung tätig sind und keine landesweite Erfassung stattfindet. Erstattungsforderungen werden unterschiedlich festgesetzt; eine Berichterstattung erfolgt nicht. Verdachtsfälle an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit: 2023: 1.797 Fälle, 2024: 1.619 Fälle, 2025: 1.169 Fälle. Träger der Grundsicherung müssen gesetzlich einen Außendienst gegen Leistungsmissbrauch einrichten. Eine gesonderte landesweite Auswertung ist nicht geplant.