❓ Chemische Belastung hessischer Badegewässer trotz Bestnote
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt eine Bewertungsdiskrepanz beim Aartalsee bei Bischoffen in Hessen. Das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) stuft den See mit der Bestnote 'ausgezeichnet' als Badegewässer ein. Gleichzeitig zeigen Untersuchungen, dass dieser See die Grenzwerte (Umweltqualitätsnormen) für Quecksilber und bromierte Diphenylether (BDE) überschreitet. Der See gilt daher chemisch als 'schlecht'. Diese Stoffe werden aber nicht an den beiden Messstellen des Sees gemessen, und Badegäste werden über den schlechten chemischen Zustand nicht informiert. Der Fragesteller hinterfragt diese Praxis und sucht nach rechtlichen und fachlichen Begründungen der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Badegäste in hessischen Badegewässern; insbesondere betroffen sind fünf ausgewiesene Badegewässer mit chemischen Belastungen (Aartalsperre, Diemeltalsperre, Edertalsperre, Twistetalsperre, Werratalsee); Gesundheitsämter und das HLNUG; allgemeine Öffentlichkeit, die auf Badegewässerbewertungen vertraut
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt zehn konkrete Fragen: (1) Welche Badegewässer in Hessen sind chemisch 'nicht gut' eingestuft? (2) An welchen werden Quecksilber und BDE gemessen? (3) Warum wird auf Messungen solcher ubiquitären Stoffe verzichtet? (4) Welche Werte wurden am Aartalsee gemessen? (5) Wie bewertet die Landesregierung die Gesundheitsrisiken für Badegäste? (6) Welche Rechtsvorschriften verpflichten zur Unterrichtung von Badegästen über chemische Zustände? (7) Warum sind chemische Parameter nicht in der EU-Badegewässerrichtlinie-Bewertung enthalten? (8) Wie steht die Landesregierung zur wissenschaftlichen Forderung, chemische Parameter in die Bewertung aufzunehmen? (9) Wie werden Gewässerüberwachungsergebnisse an Gesundheitsämter übermittelt? (10) In wie vielen Fällen wurde 2021–2026 wegen Cyanobakterien Badeverbot verhängt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Fünf Badegewässer in Hessen sind wegen Quecksilber und BDE als 'nicht gut' chemisch eingestuft (Edertalsperre zusätzlich wegen PFOS). An keinem dieser Seen werden diese Stoffe gemessen, da sie als 'ubiquitär verbreitet' (überall auftretend) gelten. Eine 'weniger intensive Überwachung' ist rechtlich zulässig, wenn die Überwachung repräsentativ erfolgt und Erkenntnisse zu diesen Stoffen bereits vorliegen. Chemische Parameter sind nicht in der EU-Badegewässerrichtlinie vorgesehen; diese konzentriert sich auf Mikrobiologie zum Schutz vor akuten Gesundheitsrisiken. Es besteht keine Rechtsvorschrift zur Unterrichtung von Badegästen über chemische Zustände. Die Regierung argumentiert, dass Umweltqualitätsnormen aquatische Ökosysteme schützen sollen, nicht badende Menschen, und dass beim Baden aufgrund kurzer Exposition und geringer Wassermengen chemische Stoffe weniger kritisch sind. Ergebnisse der Gewässerüberwachung werden nicht an Gesundheitsämter übermittelt, sind aber öffentlich im 'Wasserviewer' des HLNUG einsehbar. Zu Cyanobakterien: 2021–2025 wurden wiederholt Badewarnungen/Verbote verhängt (2025: 14 Seen betroffen); seit 2025 neue Bewertungsrichtlinien erschweren Vergleiche mit früheren Jahren.