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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Aktueller Stand des Ersatzneubaus der Lichfieldbrücke in Limburg

15. Juli 2026Dokument 21/4811 · WP 21Hessen
Marion Schardt-Sauer
BrückenbauInfrastrukturTrinkwasserschutzProjektmanagementVerzögerungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt den geplanten Ersatzneubau der 1968 errichteten und maroden Lichfieldbrücke in Limburg. Das Projekt erfährt erhebliche Verzögerungen: Der Baubeginn war zunächst für 2022 geplant, wurde dann auf 2024, darauf auf 2026 und schließlich auf 2031 verschoben. Parallel werden alternative technische Lösungen zum Schutz der Trinkwasserbrunnen der Energieversorgung Limburg (EVL) untersucht, nachdem die ursprüngliche Trinkwasseraufbereitungsanlage verworfen wurde.

👥 Wer ist betroffen?

Stadt Limburg (Infrastruktur und Verkehrssicherheit), Verkehrsteilnehmer, Energieversorgung Limburg GmbH (EVL) als Wasserversorgungsunternehmen, Bürger der Region in Bezug auf Versorgungssicherheit und Mobilität.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage richtet sich auf neun Punkte: Fortschritte seit der letzten Anfrage, letzte Überprüfung des Brückenzustands, aktuelle Verkehrssicherheit, Beginn und Abschluss der Prüfung alternativer Schutzkonzepte, technische und wirtschaftliche Gründe für die Aufgabe der ursprünglichen Anlage, Auswirkungen auf Kosten und Zeitplan, Haltbarkeit des 2031er Baustarts sowie Erklärung der Verzögerungen und weiterer Risiken.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierungsantwort belegt folgende konkrete Fortschritte: Erkundungsbohrungen abgeschlossen, Abstimmungen zur Leitungsverlegung durchgeführt, alternative Schutzkonzepte entwickelt. Zur Brückensicherheit: Letzte Sonderprüfung August 2025, nächste geplant für Herbst 2026; seit 2020 keine signifikante Verschlechterung festgestellt; Brücke ist unter Maßnahmen (Sperrung für Schwerlastverkehr ≥44 t, jährliche Sonderprüfungen) derzeit verkehrssicher. Zur Trinkwasserlösung: Ab Mitte 2025 wurde ein alternatives Schutzkonzept entwickelt, das gleichwertigen Schutz bei geringeren Kosten und weniger Planungsaufwand ermöglicht. Eine Vereinbarung zwischen EVL und Land Hessen zur Kostenbeteiligung des Bundes befindet sich in Vorbereitung. Der Baubeginn bleibt für 2031 geplant; weitere zeitliche Verzögerungen oder Kostenentwicklungen werden als gering eingeschätzt.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4811, Wahlperiode 21, eingereicht 15. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.