❓ Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat – Verwendung der Bundesmittel in Hessen
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Umsetzung des neuen Pakts für den Rechtsstaat in Hessen. Der Bund stellt von 2026 bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro bereit, verteilt auf drei Säulen: Digitalisierung der Justiz (210 Mio. Euro), Modernisierung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie Personalstärkung (240 Mio. Euro für bundesweit 2.000 neue Stellen, davon ca. 18 Mio. Euro für Hessen). Die Kleine Anfrage der Freien Demokraten fragt die Landesregierung, wie sie diese Mittel konkret einsetzen will.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Justizinstitutionen: Gerichte und Staatsanwaltschaften aller Ebenen, Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie IT-Fachkräfte im Justizbereich. Mittelbar profitieren alle Bürger von schnelleren und besseren Justizverfahren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage enthält 10 konkrete Fragen: (1-2) Höhe der für Hessen entfallenden Mittel und Zeitplan für Abruf/Verwendung, (3-5) geplante Maßnahmen, Anzahl und Verteilung der zusätzlichen Stellen (nach Richtern, Staatsanwälten, IT-Personal), Verteilungskriterien auf einzelne Gerichte und Staatsanwaltschaften, (6) konkrete Digitalisierungsprojekte, (7) Modernisierungsmaßnahmen für Verfahren, (8) konkrete Ziele zu Verfahrensdauer und Personalausstattung, (9-10) Sicherung der zweckgemäßen Verwendung und Finanzierung nach Auslaufen der Bundesmittel.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet konkret: Auf die Digitalsäule entfallen bundesweit bis zu 210 Millionen Euro (2027–2029, je bis zu 70 Mio./Jahr), zentral verwaltet durch Portfoliomanagement. Für Hessen entfallen ca. 18 Millionen Euro aus der Personalsäule als einmalige Anschubfinanzierung. Nach dem Königsteiner Schlüssel erhält Hessen 148 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte (davon bis zu 10% für IT-Personal und Geschäftsstellen). Die Länder müssen Berichte zum 30. Juni 2027 und 30. Juni 2028 vorlegen, in denen sie nachweisen, dass die Stellen geschaffen und besetzt wurden. Erst dann erfolgt die Auszahlung der Bundesmittel. Die konkrete Ausgestaltung ist noch Gegenstand des Haushaltsaufstellungsverfahrens. Hessen hat bereits von 2023 bis 2026 insgesamt 551 Stellen in der Justiz geschaffen (davon 158 im Bereich der Richterbesoldung). Die Landesregierung verpflichtet sich zur dauerhaften Finanzierung der neuen Stellen nach Auslaufen der Bundesmittel.