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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Kleine Anfrage zur Bürokratiebelastung der hessischen Sozialverwaltung

16. Juli 2026Dokument 21/4816 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
BürokratieabbauSozialverwaltungFachverfahrenDigitalisierungSozialleistungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Bürokratiebelastung in der hessischen Sozialverwaltung. Anlass ist ein Appell von Leitern deutscher Großstädte (darunter Frankfurt am Main) zur 'Entbürokratisierung und Transformation des deutschen Sozialstaates'. Diese berichten von erheblichem Verwaltungsaufwand durch unterschiedliche Rechtsbegriffe, komplexe Berechnungsvorgaben, wiederholte Einkommens- und Vermögensprüfungen sowie nicht kompatible Fachverfahren. Experten weisen darauf hin, dass erhebliche Arbeitszeit für Prüfungen, Nachweise und Verwaltungsvorgänge aufgewendet wird. Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat im Januar 2026 Reformempfehlungen eingereicht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind: Mitarbeiter in Sozialämtern und Sozialleistungsträgern (durch hohe Verwaltungslasten), hessische Kommunen (als Träger von Sozialleistungen), sowie indirekt Bürger, die Sozialleistungen beantragen und durch komplexe Verfahren und Dokumentationspflichten längere Bearbeitungszeiten erleben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt zehn konkrete Fragen zu: (1) Anteil der Arbeitszeit für Prüf-, Nachweis- und Dokumentationspflichten; (2) wiederholte Vorlage identischer Angaben bei verschiedenen Sozialleistungsträgern; (3) Medienbruchfreie Bearbeitung von SGB XII-Leistungen; (4) Anzahl unterschiedlicher Fachverfahren in hessischen Kommunen; (5) automatisierte Datenabrufe bei SGB XII; (6) praktische Anwendung des Once-Only-Prinzips; (7) benannte Bürokratieprobleme seit 2024; (8) Hessens Beteiligung an Reformgremien; (9) konkrete Reformvorschläge und (10) geplante Vereinfachungsmaßnahmen bis 2027.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: (1-3) Keine Daten oder Erkenntnisse vorhanden, Abfrage bei Kommunen wegen Verwaltungsaufwand nicht möglich. (4) Fachverfahren: SGB II benötigt 5 verschiedene Systeme (OPEN/PROSOZ, comp.ASS, LISSA bei Jobcentern; ALLEGRO und VerBIS bei gemeinsamen Einrichtungen); SGB XII nutzt 3 Verfahren; Wohngeld verwendet ein zentrales HZD-System; AsylbLG benötigt 4 Verfahren. (5-6) Keine Erkenntnisse. (7) Auf Staatssekretärsebene wurden durch den 'Zukunftspakt' Maßnahmen benannt: Vereinheitlichung der Einkommensfreibeträge, optionale Bewilligungszeitraumverlängerung für SGB II-Leistungen, Einführung einer Bagatellgrenze bei Einkommensbescheinigungen. (8) Hessen ist auf Staatssekretärsebene in Austausch mit 5 anderen Ländern (Bayern, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Sachsen) und führt derzeit die Arbeits- und Sozialministerkonferenz. (9) Konkrete Reformvorschläge können nicht genannt werden; die Bundesvorschläge sind noch in der Vorentwurfsphase. (10) Landesregierung plant keine konkreten eigenen Maßnahmen, will Bundesergebnisse abwarten.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4816, Wahlperiode 21, eingereicht 16. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.