❓ Drucksache 21/4817
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Umsetzung neuer Regelungen des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) in Hessen. Seit dem 16. Dezember 2025 müssen psychiatrische Krankenhäuser Entlassungsmeldungen an Polizei- und Ordnungsbehörden erteilen und für bestimmte Patienten interdisziplinäre Fallkonferenzen zur abgestimmten Versorgungsplanung durchführen. Die Kleine Anfrage der Freien Demokraten untersucht die praktische Umsetzung dieser neuen Instrumente anhand von Zahlen und Kriterien.
👥 Wer ist betroffen?
Psychiatrische Krankenhäuser und Fachkliniken in Hessen, Patienten mit psychischen Erkrankungen (insbesondere nach Unterbringung nach § 9 Abs. 1 PsychKHG), Polizei- und Ordnungsbehörden, regionale Versorgungssysteme und deren Koordination.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage richtet sich auf folgende Punkte: (1) Verteilung der 34 durchgeführten Fallkonferenzen auf einzelne psychiatrische Krankenhäuser; (2) Verteilung der 91 Entlassungsmeldungen auf Krankenhäuser; (3) Fallzahlen für Patienten aus Frankfurt am Main; (4) Mehrfachfälle derselben Person; (5) Kriterien für die Entscheidung über Fallkonferenzen; (6) Gründe gegen Fallkonferenzen; (7) konkrete vereinbarte Hilfsmaßnahmen; (8) Umsetzung vereinbarter Hilfen nach Entlassung; (9) messbare Indikatoren zur Bewertung der neuen Regelungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Zum Stichtag 30. April 2026 wurden 34 Fallkonferenzen und 91 Entlassungsmeldungen durchgeführt, verteilt auf insgesamt 17 psychiatrische Krankenhäuser (darunter Vitos-Kliniken, Universitätskliniken, Agaplesion und andere Träger). Für Patienten aus Frankfurt am Main wurden null Fallkonferenzen durchgeführt, aber 6 Entlassungsmeldungen erteilt. Die Kriterien für Fallkonferenzen sind in § 28 Abs. 5 PsychKHG definiert und setzen eine Unterbringung nach § 9 Abs. 1 sowie medizinische Anhaltspunkte für potenzielle Gefährdungen voraus. Die Fragen zu Mehrfachfällen, Begründungen und konkreten Hilfsmaßnahmen konnten nicht beantwortet werden, da die erste Datenabfrage sich allein auf die Fallzahlen konzentrierte. Messbare Indikatoren sind die Durchführung von Fallkonferenzen und die Übermittlung von Entlassungsmeldungen; die Versorgungsverpflichtung liegt bei den Regionen.