❓ Drucksache 21/4818
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung und zum Hochwasserschutz in Hessen. Diese Maßnahmen dienen dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Biodiversität. Hessen ist verpflichtet, die EU-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Die Anfrage untersucht die bereitgestellten Haushaltsbudgets, die tatsächliche Inanspruchnahme von Förderungen, sowie die geplante Umschichtung von EU-Mitteln (ELER) zwischen verschiedenen Förderintervention.
👥 Wer ist betroffen?
Hessische Landesregierung und Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt; Landwirtschaftsbetriebe und Eigentümer in Siedlungsgebieten an Bächen und Flüssen; potenzielle Maßnahmenträger, die Förderanträge einreichen; Hessischer Landeshaushalt für 2027 und 2028.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt 9 Fragen: (1) Höhe der Haushaltsbudgets 2023–2026; (2) Summe der bewilligten Förderungen 2023–2026; (3) Abgelehnte Anträge und deren Fördervolumen; (4) Verfügbare ELER-Mittel für 2027–2028; (5) Bisher finanzierte Maßnahmen unter Intervention EL-0401-02; (6) Flexibilität bei Verschiebung von Mitteln zwischen Jahren; (7) Pläne zur Umschichtung von ELER-Mitteln; (8) Auswirkungen auf Landeshaushalt 2027–2028; (9) Geschätzter Investitionsbedarf zur Erreichung der EU-Ziele.
🔎 Was wurde geantwortet?
Haushaltsbudgets: 2023–2024 je 40 Mio. €, 2025–2026 je 30 Mio. €. Förderungen und Ablehnungen: 2023: 16,6 Mio. € bewilligt, 0 € abgelehnt, 18,7 Mio. € ausgezahlt; 2024: 30,2 Mio. € bewilligt, 357.020 € abgelehnt, 17,6 Mio. € ausgezahlt; 2025: 27,0 Mio. € bewilligt, 0 € abgelehnt, 20,4 Mio. € ausgezahlt; 2026: Zahlen liegen noch nicht vor. ELER-Mittel (EL-0401-02): 2.997.846,50 € für 2027–2028 verfügbar, bisher (2023–2026) keine Vorhaben bewilligt. Umschichtung: JA – 6 Millionen Euro sollen von EL-0401-02 zu EL-0601 (Risikomanagement) verschoben werden, da komplexe Wasserwirtschaftsprojekte länger dauern als die aktuelle Förderperiode. Investitionsbedarf: Geschätzter Restbedarf von bis zu 800 Millionen Euro für hydromorphologische Maßnahmen zur Erreichung der Wasserrahmenrichtlinie-Ziele.