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HessenKleine Anfrage

❓ Vermögensverluste der KVH im Verius-Immobilienfonds: Aufsicht und Anlagepraxis

13. Juli 2026Dokument 21/4824 · WP 21Hessen
Maximilian Müger
Kassenärztliche Vereinigung HessenVerius-ImmobilienfondsVermögensverlusteAufsichtAnlagepraxis
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt erhebliche Vermögensverluste der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit etwa 14.000 Pflichtmitgliedern. Die KVH hat gemeinsam mit zwei Krankenkassen Schadensersatzklage über 77 Millionen Euro eingereicht, nachdem Anlagen in den Verius-Immobilienfinanzierungsfonds zu Verlusten führten. Die Anlagen erfolgten nicht direkt in Immobilien, sondern mittelbar in einen nachrangigen Mezzanine-Kreditfonds. Die Rechtsaufsicht über die KVH führt das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

👥 Wer ist betroffen?

Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) und ihre etwa 14.000 Pflichtmitglieder (niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten), deren Beitragsmittel in risikoreiche Anlagen flossen. Indirekt betroffen sind Patienten und Versicherte durch mögliche Gebührenerhöhungen oder Leistungseinschränkungen. Potenziell weitere unter Landesaufsicht stehende Körperschaften und Krankenversicherungsträger mit Anlagen im Verius-Fonds.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete Maximilian Müger stellt zehn detaillierte Fragen an die Landesregierung: (1) Zeitpunkt und Weg der Kenntniserlangung über Verius-Anlagen; (2) Höhe und zeitliche Aufschlüsselung der Anlagen; (3) Höhe des Vermögensschadens; (4) Herkunft der Mittel (Verwaltungskostenumlage, Rücklagen, sonstige Mittel); (5) durchgeführte aufsichtsrechtliche Prüfungen seit 2016; (6) Ergebnisse zur Vereinbarkeit mit § 80 SGB IV; (7) ergriffene aufsichtsrechtliche Maßnahmen nach Bekanntwerden der Verluste; (8) nicht veröffentlichte Jahresberichte; (9) Gründe für fehlende Beanstandungen; (10) Kenntnisse über andere betroffene Körperschaften.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Maximilian Müger; die Antworten der Landesregierung liegen nicht vor. Konkrete Angaben aus der Anfrage: Schadensersatzklage über 77 Millionen Euro vor dem Landgericht Frankfurt; KVH mit etwa 14.000 Pflichtmitgliedern; Anlagen erfolgten indirekt via Mezzanine-Kreditfonds (nachrangig, nicht besichert); Recherchequelle: Handelsblatt vom 13. Juli 2026; Anlagen unterliegen § 80 SGB IV; Aufsicht: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4824, Wahlperiode 21, eingereicht 13. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.