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HessenKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 21/4825

20. Juli 2026Dokument 21/4825 · WP 21Hessen
Martina Feldmayer, Vanessa Gronemann, Hans-Jürgen Müller
HitzeschutzTierwohlKlimaanpassungNutztiereWildtiereFischsterbenStallklima
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Auswirkungen extremer Hitzeperioden und Trockenheit auf die hessische Tierwelt. Die Fragesteller dokumentieren Probleme wie die Übersterblichkeit von Nutztieren (Geflügel, Schweine) durch Hitzestress, das Phänomen der "Hitzespringer" (junge Wildvögel, die aus überhitzten Nestern fallen), sowie die Austrocknung von hessischen Bächen und Fließgewässern mit resultierenden Fischsterben. Sie verweisen auf ähnliche Krisen in Frankreich und Niedersachsen und fragen die Landesregierung nach Maßnahmen zur Krisenvorsorge und Resilienz.

👥 Wer ist betroffen?

Landwirtschaftliche Betriebe mit Geflügel- und Schweinehaltung; Wildvogelpopulationen und Wildsäuger; aquatische Ökosysteme und Fischbestände; Tierkliniken und Wildtierauffangstationen; Gewässernutzer; indirekt alle hessischen Bürger durch ökologische Folgen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt 10 Fragen zur Landesregierung: (1) Daten zur hitzebedingten Übersterblichkeit von Nutztieren; (2) Bewertung von Ausnahmegenehmigungen für Geflügelmobile im Wald bei Hitze; (3) Präventive Kontrollen zum Hitzeschutz durch Veterinärämter; (4) Förderprogramme für hitzeresistente Stallanlagen; (5) Kapazität von Tierkörperbeseitigungsanlagen; (6) Daten zur Wildtier-Übersterblichkeit; (7) Maßnahmen für hitzegerechte Nistplätze an öffentlichen Gebäuden; (8) Registrierte Fischsterbeereignisse; (9) Notfallkonzepte für bedrohte Gewässerabschnitte; (10) Unterstützung von Tierkliniken und Wildtierauffangstationen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: (1) Es existiert kein bundes- oder landesweites Mortalitätsmonitoring für Nutztiere. (2) Mobile Geflügelställe im Wald sind nach Hessischem Waldgesetz unzulässig; extreme Hitze begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Ausnahmegenehmigung. (3) Veterinärämter überprüfen Lüftungs- und Alarmanlagen gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. (4) Moderne Stallsysteme können im Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm (EFP) gefördert werden; der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bietet Beratung zu klimaangepasster Tierhaltung an (Schulungen durchgeführt 2025). (5) Die Tierkörperbeseitigungsanlage verarbeitet im Normalbetrieb 168 Tonnen täglich, maximal 216 Tonnen. (6) Keine belastbaren Zahlen zur Wildtier-Übersterblichkeit liegen vor. (7) Bisher wurden keine Maßnahmen für hitzegerechte Nistplätze an öffentlichen Gebäuden ergriffen. (8) Hitze- oder trockenheitsbedingtes Fischsterben wird nicht systematisch behördlich erfasst. (9) Vorbeugende Maßnahmen stehen im Fokus: WRRL-Maßnahmenprogramm, Gewässerüberwachung via Messpegeln, Information von Gewässernutzern, wasserrechtliche Zulassungsbescheide, Beschränkung der Wasserentnahme, Aktivierung von Gewässerschutzalarmplänen. (10) Gemeinnützige Wildtierauffangstationen können Zuwendungsanträge bei der Stiftung Hessischer Tierschutz einreichen.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4825, Wahlperiode 21, eingereicht 20. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.