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HessenKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 21/4827

20. Juli 2026Dokument 21/4827 · WP 21Hessen
Julia Herz
SchutzkonzepteGewaltpräventionSchulenSexualisierte GewaltKinderschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Seit 2022 sind alle hessischen Schulen gesetzlich verpflichtet, Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln. Das Kultusministerium hat im Frühjahr 2026 alle Schulen befragt, um den Entwicklungsstand dieser Konzepte zu überprüfen. Die Kleine Anfrage adressiert die Erkenntnisse aus dieser Abfrage und fragt, wie die Umsetzung voranschreitet und welche Unterstützung die Schulen erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind alle Schulen in Hessen (allgemeinbildende und berufliche Schulen), Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, schulische Bedienstete und Eltern. Besonders betroffen sind Schulen, die noch Schwierigkeiten bei der Entwicklung ihrer Schutzkonzepte haben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt zehn Fragen: (1) Welche qualitativen Kriterien zum Schutzkonzept wurden abgefragt? (2) Welche Erkenntnisse liegen zum Stand vor? (3) Wann und von wem erhalten Schulen Rückmeldungen? (4) Wie viele Schulen haben noch keine oder unvollständige Konzepte? (5) Welche Gründe nennen sie dafür? (6) Welche Fachberatungsstellen haben unterstützt? (7) Wie wird der Präventionsbaustein umgesetzt? (8) Gibt es ein Konzept für flächendeckende Prävention? (9) Wie ist dies finanziert? (10) Wie werden Präventionsprojekte landesweit einbezogen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Kultusministerium antwortet, dass die Abfrage neun Bestandteile eines Schutzkonzepts überprüft: Leitbild/Schulprogramm, Interventionsplan, Kooperation, Personalverantwortung, Fortbildungen, Verhaltenskodex, Partizipation, Präventionsangebote und Beschwerdestrukturen. Die Schulen wurden im September 2025 aufgefordert, ihre Konzepte bis Ende des Schuljahres 2025/2026 einzureichen. Die Abfrage erfolgt über ein Online-Portal (BTPH). Rückmeldungen erhalten die Schulen bis Ende 2026. Alle Schulen erhielten im August 2025 aktualisierte Handreichungen. Zur Unterstützung stehen Staatliche Schulämter, das HMKB-Projektteam und die Hessische Lehrkräfteakademie zur Verfügung. Zu den Fragen 2–5 heißt es, dass Aussagen nach vollständiger Auswertung getroffen werden. Fachberatungsstellen im Netzwerk der Landeskoordinierungsstelle LKSF werden eingebunden. Prävention ist Aufgabe aller Schulen gemäß Hessischem Schulgesetz.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4827, Wahlperiode 21, eingereicht 20. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.