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HessenKleine Anfrage

❓ Erfassung und Auswertbarkeit fachfremd erteilten Ethikunterrichts in Hessen

20. Juli 2026Dokument 21/4830 · WP 21Hessen
Sascha Herr
EthikunterrichtLehrbefähigungDatenverfügbarkeitSchulqualitätLUSD-Datenbank
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Erfassung und landesweite Auswertbarkeit von Ethikunterricht in Hessen, der von Lehrkräften ohne entsprechende Fachqualifikation (fachfremd) erteilt wird. Der Fragesteller weist auf widersprüchliche Aussagen der Landesregierung hin: Während die Regierung zuvor behauptete, dass wegen des Klassenlehrerprinzips keine belastbare Darstellung des Anteils fachfremd erteilten Unterrichts möglich sei, erklärte sie in einer anderen Antwort, dass die Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) sowohl Angaben zur Unterrichtsverteilung als auch zu Lehrbefähigungen erfasst.

👥 Wer ist betroffen?

Schülerinnen und Schüler, die Ethikunterricht erhalten; Lehrkräfte im Ethikunterricht; Schulen und Schulleitungen; Staatliche Schulämter in Hessen; Landesregierung (Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen)

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt vier konkrete Fragen: (1) Welche Angaben zu Lehrbefähigungen und zum Unterrichtseinsatz werden in der LUSD erfasst? (2) Welche fachlichen oder technischen Gründe sprechen dagegen, auf Basis der LUSD-Daten eine landesweite Auswertung über fachfremd erteilten Ethikunterricht zu erstellen? (3) Hat oder plant die Landesregierung zu prüfen, ob die vorhandenen Datenbestände künftig für solche Auswertungen genutzt werden können? (4) Welche objektiven, landesweit auswertbaren Kennzahlen stehen der Landesregierung zur Verfügung, um den fachgerechten Lehrkräfteeinsatz im Ethikunterricht zu bewerten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung (Minister Armin Schwarz): Die LUSD erfasst Angaben zur Unterrichtsverteilung und zu Lehrbefähigungen der eingesetzten Lehrkräfte, bildet aber den tatsächlichen Einsatz der Lehrkräfte im Stundenplan nicht ab. Die Staatlichen Schulämter verfügen zwar über schulbezogene Verwaltungsdaten zur Personalplanung und Unterrichtsorganisation, nutzen diese jedoch nur im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit für Einzelfallplanungen mit den Schulen. Eine zentrale statistische Auswertung erfolgt nicht. Zu den Fragen 3 und 4 verweist die Landesregierung auf die vorangegangenen Antworten, beantwortet also nicht explizit, ob eine Prüfung erfolgt ist oder welche Kennzahlen verfügbar sind.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4830, Wahlperiode 21, eingereicht 20. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.