Zurück zur Übersicht
HessenKleine Anfrage

❓ Drucksache 21/4831

20. Juli 2026Dokument 21/4831 · WP 21Hessen
Sascha Herr
BevorratungSchutzausrüstungKrankenhäuserKontrolleKrankenhausplan
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Bevorratung medizinischer Schutzausstattung (persönliche Schutzausrüstung) in hessischen Krankenhäusern. Der Hessische Krankenhausplan sieht vor, dass Krankenhäuser eine Bevorratung für einen Zeitraum von drei Monaten aufrechterhalten sollen. Die Anfrage zielt darauf ab, herauszufinden, wie die Landesregierung die Einhaltung dieser Vorgabe überwacht und durchsetzt.

👥 Wer ist betroffen?

Hessische Krankenhäuser und deren Personal, Landesregierung Hessen, Patienten in hessischen Krankenhäusern

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt sechs konkrete Fragen: (1) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Krankenhäuser die dreimonatige Bevorratung einhalten? (2) Sind Krankenhäuser verpflichtet, regelmäßig über ihre Vorräte an persönlicher Schutzausrüstung zu berichten? (3) Hat die Landesregierung seit Inkrafttreten des aktuellen Krankenhausplans Kontrollen durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? (4) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn ein Krankenhaus die Vorgaben nicht erfüllt? (5) Wie viele hessische Krankenhäuser erfüllen derzeit die Vorgaben vollständig? (6) Plant die Landesregierung, die Einhaltung künftig systematisch zu erfassen oder regelmäßig zu evaluieren?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage des Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Hintergrund: In einer früheren Anfrage (Drucksache 21/4519) hatte die Landesregierung ausgeführt, dass Krankenhäuser im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung für ausreichende Bevorratung zuständig sind und der Krankenhausplan eine Bevorratung für drei Monate vorsieht.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4831, Wahlperiode 21, eingereicht 20. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.