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HessenKleine Anfrage

❓ Drucksache 21/4832

20. Juli 2026Dokument 21/4832 · WP 21Hessen
Sascha Herr
MonitoringAusbildungsreifeArbeitsmarktförderungQualitätssicherungAQB
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Qualitätssicherung und Objektivität eines neuen Monitoringsystems in der Hessischen Arbeitsmarktförderung. Dieses System soll zwei zentrale Zielgrößen bewerten: die "Stabilisierung" von Maßnahmeteilnehmern und ihre "Ausbildungsreife". Die Landesregierung hatte zuvor Bewertungskriterien definiert, die durch pädagogische Fachkräfte zu Beginn und Ende einer Maßnahme erhoben werden. Der Fragesteller möchte wissen, wie die Vergleichbarkeit, Objektivität und Aussagekraft dieser Daten sichergestellt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Träger und Projekte der Arbeitsmarktförderung (AQB = Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget), pädagogische Fachkräfte in diesen Einrichtungen, Landkreise als Koordinierungsstellen, Teilnehmer an Arbeitsmarktförderungsmaßnahmen, Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt 6 konkrete Fragen: (1) Welche fachlichen Leitlinien und Bewertungsmaßstäbe erhalten die Träger und pädagogischen Fachkräfte? (2) Welche Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein, und sind einzelne Kriterien zwingend oder unterschiedlich gewichtet? (3) Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind vorgesehen, um einheitliche Bewertungsmaßstäbe zu gewährleisten? (4) Werden die Ergebnisse einer Plausibilitätsprüfung oder stichprobenartigen Kontrolle unterzogen, und durch wen? (5) Werden die Ergebnisse regelmäßig in aggregierter Form veröffentlicht? (6) Wird das Monitoring wissenschaftlich oder extern evaluiert?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung antwortet wie folgt: Ein Leitfaden zum Monitoring wird den Landkreisen zur Verfügung gestellt und von diesen an die Träger weitergeleitet. Der Erfolg wird an signifikanten Verbesserungen in drei relevanten Kategorien der Ausbildungsreife gemessen (z.B. "angemessenes Sozialverhalten", das Pünktlichkeit, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit einschließt). Die Einschätzung trifft die pädagogische Fachkraft aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem Teilnehmer. Der Leitfaden enthält Erläuterungen für alle Kategorien. Eine Plausibilitätsprüfung erfolgt durch den Vergleich der neuen Monitoringkategorien mit dem weiteren Verbleib der Teilnehmer nach Maßnahmenende in den jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen. Das System wurde zum 1. Januar 2026 eingeführt; die Regierung verweist auf die Notwendigkeit, zunächst Erfahrungen zu sammeln, bevor über Veröffentlichungen und externe Evaluierungen entschieden wird.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4832, Wahlperiode 21, eingereicht 20. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.