Zurück zur Übersicht
HessenKleine Anfrage

❓ Borreliose, Zeckenmonitoring und Präventionsmaßnahmen in Hessen – Nachfrage zur Drucksache 21/4405

20. Juli 2026Dokument 21/4833 · WP 21Hessen
Sascha Herr
BorrelioseZeckenmonitoringLyme-BorrelioseFSMEGesundheitsprävention
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Überwachung und Prävention von Zeckenkrankheiten in Hessen. Sie ist eine Nachfrage zur Drucksache 21/4405 und behandelt die Frage, warum Borreliose nicht meldepflichtig ist und welche Monitoring-Aktivitäten die Landesregierung durchführt. Die Anfrage kritisiert, dass die Regierung bei der vorherigen Antwort keine detaillierte Aufschlüsselung der seit 2020 verwendeten Mittel für Prävention und Forschung liefern konnte und dass keine wissenschaftlichen Kooperationen zur Erforschung zeckenübertragener Erkrankungen bestehen.

👥 Wer ist betroffen?

Bürger und Bürgerinnen in Hessen, die durch Zeckenstiche infiziert werden können; Forstbehörden und Förster in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Darmstadt, Gießen und Waldeck-Frankenberg; Gesundheitsbehörden und das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP); Kassenärztliche Vereinigung Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt sechs zentrale Fragen: (1) Welche Datenquellen nutzt die Landesregierung zur Beobachtung von Borrelioseerkrankungen ohne Meldepflicht? (2) Welche konkreten Maßnahmen, Projekte und Beschaffungen wurden seit 2020 finanziert und in welcher Höhe? (3) Warum wird kein dauerhaftes, landesweites aktives Zeckenmonitoring durchgeführt? (4) Plant die Landesregierung einen Ausbau des Zeckenmonitorings angesichts neuer Zeckenarten und Klimaveränderungen? (5) Warum bestehen keine wissenschaftlichen Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen? (6) Nach welchen Kriterien wird die Wirksamkeit von Informations- und Präventionsmaßnahmen bewertet?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege antwortet wie folgt: Für Borreliose besteht keine Meldepflicht und daher liegen keine belastbaren Daten vor. Früher wurden Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen genutzt. Durchgeführte Maßnahmen: (1) 2021–2022 Zeckenuntersuchungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf (5.230 Zecken) mit Laborkosten von ca. 32.000 Euro; fast alle bekannten Borreliose-Erreger wurden nachgewiesen. (2) 2021–2022 Rehblutuntersuchungen zur Erkennung von FSME-Naturherden (Kosten: ca. 200 Euro); ein Naturherd bestätigt. (3) 2023–2025 Ausweitung auf Landkreise Gießen und Waldeck-Frankenberg; mindestens zwei weitere FSME-Naturherde identifiziert. Ein dauerhaftes landesweites aktives Zeckenmonitoring wird nicht durchgeführt, da der Haupterreger der Lyme-Borreliose ubiquitär (überall verbreitet) ist und aktives Monitoring daher wenig informativ wäre. FSME wird effizienter durch Rehblutanalysen erkannt. Der Fokus liegt auf Sensibilisierung der Bevölkerung. Es existieren keine formalen wissenschaftlichen Kooperationen, da kein aktives Zeckenmonitoring stattfindet, aber regelmäßiger fachlicher Austausch mit Behörden und wissenschaftlichen Stellen findet statt.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4833, Wahlperiode 21, eingereicht 20. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.