❓ Erneuerung der Landesstraße 3147 zwischen Melsungen und Günsterode
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der geplanten Erneuerung (Sanierung) der Landesstraße L 3147 zwischen Melsungen und Günsterode in Hessen. Die Anfrage adressiert die praktischen Herausforderungen, die mit einer Vollsperrung dieser vielbefahrenen Straße verbunden sind: Umleitungsplanung, Lichtsignalanlagen, Radverkehr, Lärmentwicklung sowie Beeinträchtigungen des Pendler- und Schulbusverkehrs. Gleichzeitig wird die Chance zur Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur und Radwegeanbindung betont.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene Gemeinden und Ortsteile: Melsungen, Kirchhof, Günsterode; Pendler und Schüler; Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste; ÖPNV-Nutzer und Busunternehmen; Radverkehr; Anrainer in den betroffenen Ortschaften; angrenzende Naturschutzgebiete.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt neun Fragen zur Sanierungsplanung: Zeitpunkt der Sanierung; räumliche und zeitliche Abgrenzung der Bauabschnitte; Reihenfolge der Umsetzung; Notwendigkeit von Vollsperrungen; Verknüpfung mit geplanter Radwegeverbindung; geprüfte Umleitungsführungen; Auswirkungen auf Naturschutzgebiete; Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen für Pendler, Schulverkehr und Einsatzdienste; Umfang der Einbeziehung betroffener Kommunen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Regierung antwortet, dass der östliche Abschnitt (Melsungen/Kirchhof bis Melsungen/Günsterode) für 2028 vorgesehen ist, vorbehaltlich der Haushaltsgensammung. Für den westlichen Abschnitt (Melsungen bis Melsungen/Kirchhof) können keine belastbaren Aussagen gemacht werden, da diese Sanierung von der Realisierung eines parallel verlaufenden Radweges abhängt, der durch sensible Naturräume führt und derzeit umweltfachliche und rechtliche Prüfungen durchläuft. Konkrete Angaben zu Bauabschnitten und Umleitungsstrecken können derzeit nicht gemacht werden, da mehrere Abstimmungen noch ausstehen. HessenMobil wird die Verkehrsführung mit allen Institutionen (Gemeinden, Polizei, Straßenverkehrsbehörden, Busunternehmen) abstimmen. Mögliche Umleitungsstrecken sollen in einem Ortstermin eruiert werden. Vollsperrungen sind erforderlich, da wegen rechtlicher Vorgaben zu Sicherheitsabständen nur diese möglich sind. Eine Verknüpfung der Straßensanierung mit einer neuen Radwegeverbindung ist nicht vorgesehen.