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HessenKleine Anfrage

❓ Verbotspraxis gegenüber israelfeindlichen Versammlungen in Frankfurt am Main und Rolle des Antisemitismusbeauftragten

21. Juli 2026Dokument 21/4839 · WP 21Hessen
Maximilian Müger
VersammlungsfreiheitAntisemitismusVersammlungsverboteFrankfurt am MainRedeverbot
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der wiederholten behördlichen Handhabung von Versammlungen in Frankfurt am Main, die das Motto "Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren – Widerstand ist Völkerrecht" tragen. Kern ist die Frage nach der Konsistenz und Verhältnismäßigkeit dieser Verbotspraxis sowie die Rolle des hessischen Antisemitismusbeauftragten Uwe Becker, der mehrfach Verbote gefordert hat. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der unterschiedlichen behördlichen Behandlung identischer Versammlungsaufrufe.

👥 Wer ist betroffen?

Stadt Frankfurt am Main und ihre zuständigen Versammlungsbehörden; der Redner Mahmud A.-O.; der Antisemitismusbeauftragte der Hessischen Landesregierung Uwe Becker; Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und Verwaltungsgericht Frankfurt; Protestbewegungen und Versammlungsteilnehmer.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt der Landesregierung zehn konkrete Fragen: (1) Wie viele vergleichbare Versammlungen seit 1. Januar 2024? (2) Bei wie vielen wurde ein Verbot ausgesprochen? (3) Bei wie vielen wurde ein Redeverbot gegen Einzelredner erlassen? (4–5) Wie viele strafrechtliche Verfahren gegen Mahmud A.-O. sind anhängig bzw. wurden abgeschlossen? (6) Erkenntnisse zur Einstufung der Gruppierung Zaytouna? (7–8) Wie oft forderte der Antisemitismusbeauftragte ein Verbot, und in wie vielen Fällen wurde es umgesetzt? (9) Bewertung der unterschiedlichen Behandlung identischer Versammlungen? (10) Polizeieinsatzkräfte beim Einsatz am 18. Juli 2026?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Hintergrund: Am 18. Juli 2026 fand die Versammlung statt, ein Auftrittsverbot gegen Mahmud A.-O. wurde durch Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Vergleichbare Versammlungen fanden bereits am 1. Mai 2026 und im März 2026 statt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt prüfte das Versammlungsmotto auf Volksverhetzung und bejahte keinen Anfangsverdacht. Der Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker forderte mehrfach seit Juni 2026 ein vollständiges Verbot.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4839, Wahlperiode 21, eingereicht 21. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.