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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Drucksache 21/4845

22. Juli 2026Dokument 21/4845 · WP 21Hessen
Marion Schardt-Sauer
GeldwäschepräventionHelabaBaFinEigentümerverantwortungBankenaufsicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Eigentümerverantwortung des Landes Hessen bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Helaba erneut aufsichtsrechtliche Maßnahmen angeordnet und rügt erhebliche Mängel in der Geldwäscheprävention. Betroffen sind insbesondere die Kundensorgfaltspflichten, die Identifizierung von Vertragspartnern, die Risikoanalyse und das Transaktionsmonitoring. Dies ist bereits die zweite Maßnahme in wenigen Monaten – im Dezember 2025 verhängte die BaFin bereits ein Bußgeld. Die Anfrage stellt in Frage, wie das Land seine Rolle als Eigentümer wahrgenommen hat und wie effektiv die Überwachung war.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Land Hessen als Eigentümer der Helaba, die Helaba als systemrelevantes Finanzinstitut für Hessen und Thüringen, ihre Kunden, die Geschäftspartner der Bank, Beschäftigte der Bank sowie die Finanzstabilität beider Bundesländer.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage richtet zehn Fragen an den Minister der Finanzen: Zeitpunkt der Erstinformation des Finanzministers über die BaFin-Maßnahmen, Informationszeitpunkt der Verwaltungsratsmitglieder, betroffene Gremiensitzungen seit Mai 2026, Erkenntnisse zu den Ursachen der Mängel, Gründe für das Scheitern der Maßnahmen nach dem Dezember-2025-Bußgeld, erhaltene Berichte zur Geldwäscheprävention, ergriffene Maßnahmen des Landes, wahrgenommene Risiken, gezogene Konsequenzen und Einschätzung der Kontrollmechanismen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Minister der Finanzen antwortet: Die Gremienmitglieder des Landes wurden Anfang Juni 2026 über den BaFin-Bescheid informiert und behandelten das Thema eingehend in anschließenden Sitzungen. Die Gremienmitglieder unterliegen strengen Verschwiegenheitspflichten und können daher keine detaillierten Informationen preisgeben. Die BaFin-Anordnung vom 13. Mai 2026 und das Bußgeld von 2025 sind voneinander zu trennende Vorgänge mit unterschiedlichen Zeiträumen: Die Anordnung von 2026 ist eine zukunftsgerichtete Maßnahme, das Bußgeld war eine retrospektive Sanktion für ein EDV-Monitoring-System aus 2022/2023. Die Helaba berichtet der BaFin regelmäßig zum Ende jeden Quartals über Fortschritte. Das Vorgehen der Helaba wird als derzeit angemessen bewertet. Die bestehenden Informations- und Kontrollmechanismen gelten als ausreichend.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4845, Wahlperiode 21, eingereicht 22. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.