❓ Wirksamkeit der Kontrollen bei Wohnungsgeberbestätigungen durch Hotels
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Kontrolle von Wohnungsgeberbestätigungen durch Hotels. Hintergrund ist die Verurteilung eines Frankfurter Hoteliers wegen Einschleusens von Ausländern durch unzutreffende Wohnungsgeberbestätigungen. Für die von diesem Beschuldigten betriebenen Hotels wurden seit Einführung der Wohnungsgeberbestätigung 2015 etwa 650 Bestätigungen ausgestellt. Während die Stadt Frankfurt diese Zahl als unauffällig bewertet, werden Fragen zur Wirksamkeit der Kontrollmechanismen laut. Das Innenministerium kündigte an, Schwachstellen zu überprüfen.
👥 Wer ist betroffen?
Hotels in Hessen und Frankfurt am Main; ausländische Staatsangehörige; Behörden (Meldeämter, Innenministerium); hessischer Landtag.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt der Landesregierung 10 Fragen: Bewertung der 650 Wohnungsgeberbestätigungen; Vergleichsdaten für Frankfurt und Hessen; Bewertung der Aussage der Stadt Frankfurt zur Unauffälligkeit; Schwellenwert für automatisierte Prüfhinweise; verfügbare statistische Auswertungen; Verfahren zur Erkennung auffälliger Häufungen; Notwendigkeit einer Ergänzung des Formulars um Erklärungen zur aufenthaltsrechtlichen Situation und zum Ausschluss von Scheinanmeldungen; Bewertung des Missbrauchsrisikos seit Einführung; Pläne für eine Bundesratsinitiative zur Änderung der bundesrechtlichen Regelungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor. Konkrete Fakten aus der Anfrage: Ein Frankfurter Hoteliers wurde verurteilt; 650 Wohnungsgeberbestätigungen wurden für seine Hotels seit 2015 ausgestellt; die Stadt Frankfurt bewertet dies als unauffällig; Innenminister Roman Poseck kündigte an, Schwachstellen zu überprüfen.