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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Unterschiedliche kommunale Kontrolle auffälliger Meldeadressen in Hessen

22. Juli 2026Dokument 21/4848 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
Meldeadressenkommunale KontrolleLeistungsmissbrauchVollzugspraxisMeldebehörden
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der unterschiedlichen Praxis hessischer Kommunen bei der Kontrolle auffälliger Anmeldungen (Meldeadressen). Eine Umfrage des Hessischen Rundfunks unter zehn großen hessischen Städten zeigte erhebliche Unterschiede: Während Frankfurt am Main, Kassel, Hanau und Darmstadt keine systematischen Kontrollen durchführen, führt Fulda quartalsweise Überprüfungen durch, Gießen nimmt Vor-Ort-Ermittlungen vor, und Offenbach arbeitet behördenübergreifend gegen Leistungsmissbrauch. Nach dieser Berichterstattung kündigte das Hessische Ministerium des Innern an, eine Überprüfung durchzuführen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind alle zehn großen hessischen Städte: Frankfurt am Main, Kassel, Hanau, Darmstadt, Fulda, Gießen, Offenbach, Wiesbaden und Rüsselsheim, sowie alle anderen hessischen Kommunen mit Meldebehörden. Betroffen sind auch die Landesregierung und das Hessische Ministerium des Innern als Fachaufsicht.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt zehn Fragen an die Landesregierung: 1) Welche Kommunen führen systematische Kontrollen durch? 2) Welche nehmen Vor-Ort-Kontrollen vor? 3) Welche überprüfen regelmäßig auffällig gewordene Meldeadressen? 4–5) Statistiken zu durchgeführten Prüfungen und Vor-Ort-Kontrollen seit 2020 auf Jahresbasis; 6) Welche regelmäßigen Berichte erhält die Landesregierung? 7) Wie viele Mitteilungen über Häufungen von Anmeldungen? 8) Wann erfuhr die Landesregierung von den Unterschieden? 9) Warum gab es keine landesweite Erhebung vor dem Rundfunk-Bericht? 10) Welche fachaufsichtlichen Prüfungen seit 2015?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Anfrage dokumentiert die Ergebnisse der HR-Umfrage: keine systematischen Kontrollen in Frankfurt, Kassel, Hanau, Darmstadt; quartalsweise Überprüfungen in Fulda; Vor-Ort-Ermittlungen in Gießen; behördenübergreifende Arbeitsgruppe in Offenbach; differenzierte Praxis ohne institutionalisiertes Verfahren in Wiesbaden und Rüsselsheim.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4848, Wahlperiode 21, eingereicht 22. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.