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HessenKleine Anfrage

❓ Risikoorientierte Überwachung und Vollzugswirksamkeit bei chemischen Industrieanlagen in Hessen

23. Juli 2026Dokument 21/4850 · WP 21Hessen
Sascha Herr
Chemische IndustrieanlagenAnlagenüberwachungRisikobewertungImmissionsschutzBehördlicher Vollzug
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Überwachungspraxis von chemischen Industrieanlagen in Hessen. Der fraktionslose Abgeordnete Sascha Herr fragt nach den konkreten Kriterien, nach denen die Landesregierung diese Anlagen überwacht, wie Überwachungsressourcen priorisiert werden und wie die Wirksamkeit der behördlichen Kontrollen bewertet wird. Anlass sind vorangegangene Fragen zur Genehmigungspraxis, bei denen offengeblieben war, nach welchen fachlichen Maßstäben die Überwachung gesteuert wird.

👥 Wer ist betroffen?

Zuständige Behörden: Regierungspräsidien in Hessen. Betroffene Betreiber: Unternehmen mit chemischen Industrieanlagen. Öffentlich betroffene: Anwohner und Umweltschutz, da es um Kontrolle von Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsrisiken geht.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt 10 konkrete Fragen: (1) Fachliche Kriterien zur Einstufung in Risikokategorien? (2) Mindesthäufigkeit für Vor-Ort-Kontrollen nach Risikokategorie? (3) Verfahren zur Einhaltung der Kontrollintervalle? (4) Kennzahlen zur Bewertung der Überwachungswirksamkeit? (5) Kriterien zur Identifikation struktureller Vollzugsprobleme? (6) Auswertungsverfahren für wiederholte Beanstandungen? (7) Maßstäbe für angemessene personelle Ausstattung? (8) Benchmarkverfahren zwischen Regierungspräsidien? (9) Digitale und KI-gestützte Verfahren? (10) Übergeordnete Maßstäbe zur Gesamtbewertung der Wirksamkeit?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierungsbeantwortung erläutert das Überwachungssystem: Basis ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das behördliche Verfahrenshandbuch. Für Industrieemissionsrichtlinie-Anlagen (IE-Anlagen) müssen Überwachungspläne und -programme aufgestellt werden. Überwachungsintervalle basieren auf systematischer Umweltrisikobeurteilung und dürfen maximal 3 Jahre betragen – höhere Risiken führen zu häufigeren Kontrollen. Das Verfahrenshandbuch wird vom Umweltministerium herausgegeben und von den Regierungspräsidien verbindlich angewendet. Die Regierung betont, dass es keine Unterschiede im Verwaltungsvollzug zwischen den Regierungspräsidien gibt. Daten werden im LIS-A (LänderInformationsSystem für Anlagen) erfasst. Als Wirksamkeitsmaßstab nennt die Regierung: Keine Beschwerden, keine relevanten Mängel, keine Störfälle.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4850, Wahlperiode 21, eingereicht 23. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.