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HessenKleine Anfrage

❓ Kontrollmaßnahmen im öffentlichen Personenverkehr – Steuerungs- und Bewertungsgrundlagen

23. Juli 2026Dokument 21/4851 · WP 21Hessen
Sascha Herr
Polizeiöffentlicher PersonenverkehrKontrollmaßnahmenGewaltdelikteSicherheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die systematischen Grundlagen polizeilicher Kontrollmaßnahmen im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) in Hessen. Hintergrund sind wiederholte Gewaltdelikte gegen Beschäftigte des ÖPNV. Der Fragesteller verweist auf eine frühere Anfrage (Drucksache 21/3651), die gezeigt hat, dass es keine gesonderte statistische Erfassung von Kontrollmaßnahmen gibt, und stellt nun konkrete Fragen, wie die Polizei diese Maßnahmen plant, durchführt und bewertet.

👥 Wer ist betroffen?

Beschäftigte des öffentlichen Personenverkehrs (Fahrer, Kontrollpersonal); Fahrgäste im ÖPNV; Hessische Polizei (Polizeipräsidien); Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fordert detaillierte Auskünfte über: Datenquellen und Informationssysteme für Entscheidungen über Umfang und örtliche Schwerpunkte; operative Definitionen von Erfolg bei Kontrollmaßnahmen; Dokumentationsformen im Einsatzalltag; Entscheidungsprozesse und Abstimmungsstrukturen für Kontrollschwerpunkte; Verfahren zur effizienten Ressourcennutzung; konkrete Änderungen an Kontroll- und Einsatzkonzepten seit der letzten Anfrage; Berücksichtigung von Gewaltdelikten bei der Planung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort des Ministers des Innern erläutert: Zentrale Datenquellen sind die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), bei politisch motivierten Straftaten der Kriminalpolitische Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK), sowie Lageerfahrungen und Rückmeldungen aus dem Streifendienst. Der Erfolg wird anhand der Zielsetzung der Maßnahme, gewonnener Erkenntnisse und Lageentwicklung bewertet. Dokumentation erfolgt in Einsatzdokumentation und Vorgangsbearbeitung; eine gesonderte Statistik zu Kontrollmaßnahmen im ÖPNV wird nicht geführt. Die operative Planung liegt bei den Polizeipräsidien. Neue Maßnahmen: Seit Februar 2025 gelten Waffen- und Messerverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln; ein landesweit einheitliches Einsatzkonzept zur Gewaltprävention wird entwickelt. Gewaltdelikte gegen Beschäftigte fließen in die Lagebewertung ein.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4851, Wahlperiode 21, eingereicht 23. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.